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Aktuelle News

Die Bayerische Staatsregierung bleibt hart: Eltern in Bayern erhalten kein „Kinderstartgeld“. Das dafür vorgesehene Geld soll stattdessen in eine bessere Finanzierung der Kitas fließen.
Eine Reform des Luftsicherheitsgesetzes soll der Bundeswehr künftig Eingriffsbefugnisse gegen gefährliche Drohnen im Inland ermöglichen.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit heute veröffentlichtem Beschluss nahezu sämtliche A-Besoldungen des Landes Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig. Die Besoldung unterschritt in vielen Gruppen die Mindestbesoldung. Der Gesetzgeber muss bis zum 31. März 2027 nachbessern.
Der Deutsche Freiwilligensurvey (FWS) bilanziert die Entwicklung des freiwilligen Engagements in Deutschland. Nun wurde der 6. Freiwilligensurvey als Kurzbericht veröffentlicht. Demnach bleibt das Freiwillige Engagement in Deutschland auf hohem Niveau, wenngleich es gegenüber der Erhebung von 2019 einen leichten Rückgang gibt.
Schwarz-rote Regierungsfraktionen stocken das Darlehen für die Pflegeversicherung um 1,7 Mrd. € auf – zur Beitragssicherung 2026.
Die Bundesregierung will in den kommenden Jahren erheblich in die persönliche Ausstattung der Bundeswehr investieren. Nahezu 19 Milliarden Euro sind für neue Bekleidung und Ausrüstung vorgesehen. Zusätzlich sollen langfristig Milliardenmittel für den Ausbau der mittleren Kräfte bereitgestellt werden.
Union und SPD haben ihren Kompromiss zur Neuausrichtung des Wehrdienstes vorgestellt. Der Dienst soll weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen, zugleich aber durch eine verpflichtende Musterung und die Möglichkeit einer Bedarfswehrpflicht ergänzt werden. Die Koalition sieht darin einen verlässlichen Rahmen für den künftigen Aufwuchs der Streitkräfte.
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass Disziplinarbehörden keine Justizbehörden im Sinne des § 474 Abs. 1 StPO sind. Sie handeln im Rahmen der Verwaltungs-, nicht der Strafrechtspflege. Ein Akteneinsichtsrecht besteht nur nach strengeren Voraussetzungen.




Der neue Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) verändert die Anforderungen an Behörden und kommunale Krisenstrukturen.
Ein ehemaliger Soldat verliert sein Ruhegehalt, weil er über Jahre eine nicht genehmigte Nebentätigkeit im Versicherungsvertrieb ausgeübt hat. Ausschlaggebend waren der Umfang der Tätigkeit, deren Fortsetzung trotz disziplinarer Ermittlungen und dass er die Tätigkeit selbst während seiner Krankschreibung fortsetzte.
Das Bundesverwaltungsgericht stärkt den Schutz gefährdeter Personen: Unter bestimmten Bedingungen ist eine Auskunftssperre im Melderegister möglich.
Bund, Länder und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) arbeiten gemeinsam an einem umfassenden Konzept, um den zivilen Bevölkerungsschutz an die veränderte Sicherheitslage anzupassen.
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