<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" ?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom">
    <link href="https://www.walhalla.de/news/?sAtom=1" rel="self" type="application/atom+xml" />
    <author>
        <name>WALHALLA Fachverlag</name>
    </author>
    <title>Blog / Atom Feed</title>
    <id>https://www.walhalla.de/news/?sRss=1</id>
    <updated>2026-04-17T06:33:10+02:00</updated>
    
        <entry>
            <title type="text">Gericht sieht Ansehen der Bundeswehr durch Reservisten gefährdet </title>
            <id>https://www.walhalla.de/news/gericht-sieht-ansehen-der-bundeswehr-durch-reservisten-gefaehrdet</id>
            <link href="https://www.walhalla.de/news/gericht-sieht-ansehen-der-bundeswehr-durch-reservisten-gefaehrdet"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Ein Reservist aus Berlin darf nicht weiter für die Bundeswehr herangezogen werden. Das Verwaltungsgericht Berlin wies seine Klage gegen eine entsprechende Entscheidung der Streitkräfte ab. Ausschlaggebend waren Zweifel an seiner Verfassungstreue im Zusammenhang mit Kontakten z...
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Der Kläger hatte sich gegen eine Sperre durch die Bundeswehr gewandt, die auf seine Teilnahme an einer Demonstration der rechtsextremistischen Identitären Bewegung im Juni 2017 zurückging. Nach Auffassung der Bundeswehr habe er damit Zweifel an seiner uneingeschränkten Unterstützung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufkommen lassen. 
 Zweifel an glaubhafter Distanzierung 
 Der Reservist erklärte im Verfahren, er habe sich bereits wenige Monate nach den fraglichen Ereignissen vollständig von der Bewegung gelöst, alle Verbindungen beendet und unterstütze seitdem vorbehaltlos die demokratische Ordnung. Seine politische Haltung beschrieb er als konservativ und weltoffen. 
 Die Bundeswehr bewertete diese Darstellung als nicht glaubwürdig. Auch das Gericht folgte dieser Einschätzung. Der Kläger habe die bestehenden Zweifel an seiner Verfassungstreue nicht ausräumen können. Insbesondere seine damalige Teilnahme an Veranstaltungen sowie eigene Beiträge in sozialen Medien wertete das Gericht als öffentliche Solidarisierung mit den Zielen der Bewegung. 
 Nach Überzeugung der Richterinnen und Richter war es zudem nicht plausibel, dass dem Kläger die politischen Zielsetzungen der Identitären Bewegung zum Zeitpunkt seiner Teilnahme nicht bekannt gewesen sein sollen. Eine Heranziehung zum Wehrdienst würde daher das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden. 
 Angaben zu weiteren Kontakten 
 Im Verfahren räumte der Kläger ein, im Jahr 2017 über mehrere Monate hinweg an rund zehn Stammtischrunden der Identitären Bewegung teilgenommen zu haben. Diese Treffen hätten vor allem dem Austausch über Migration und gesellschaftspolitische Themen gedient. Von verfassungsfeindlichen Zielen sei dort nach seiner Darstellung nicht die Rede gewesen. 
 Weiterer Rechtsweg möglich 
 Gegen das Urteil besteht die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Ob der Kläger diesen Schritt geht, blieb zunächst offen. 
 Quelle: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/04/berlin-verwaltungsgericht-entscheidung-rechtsanwalt-reservesoldat-bundeswehr.html 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2026-04-15T09:00:00+02:00</updated>
                    </entry>

    
    
        <entry>
            <title type="text">Jobcenter verhängen deutlich mehr Leistungskürzungen beim Bürgergeld</title>
            <id>https://www.walhalla.de/news/jobcenter-verhaengen-deutlich-mehr-leistungskuerzungen-beim-buergergeld</id>
            <link href="https://www.walhalla.de/news/jobcenter-verhaengen-deutlich-mehr-leistungskuerzungen-beim-buergergeld"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Mehr Sanktionen trotz unveränderter Rechtslage: Neue Zahlen der Bundesagentur zeigen deutlichen Anstieg.
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Deutlicher Anstieg der Sanktionen 
 Die Jobcenter in Deutschland haben im Jahr 2025 deutlich häufiger Leistungen gekürzt als im Vorjahr. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden rund 461.400 Leistungsminderungen ausgesprochen – ein Anstieg um etwa 25 Prozent gegenüber 2024. 
 Betroffen war zwar weiterhin nur ein kleiner Teil der Leistungsberechtigten (rund 0,9 Prozent), die Entwicklung markiert jedoch eine klare Trendwende. Auffällig ist, dass dieser Anstieg erfolgte, ohne dass die gesetzlichen Sanktionsregelungen im betrachteten Zeitraum verschärft wurden. 
 Hauptgründe für Kürzungen 
 In der Praxis entfielen etwa 85 Prozent der Leistungsminderungen auf Meldeversäumnisse, etwa das Nichterscheinen zu Terminen im Jobcenter. Weitere Fälle betrafen die Ablehnung oder den Abbruch von Arbeit oder Maßnahmen. 
 Die durchschnittliche Kürzung lag bei rund 8,3 Prozent des Regelbedarfs, was etwa 66 Euro monatlich entspricht. 
 Bedeutung für die Beratungspraxis 
 Für Fachkräfte in der Sozialberatung unterstreichen die Zahlen die hohe Relevanz niedrigschwelliger Unterstützung bei Meldepflichten und Mitwirkung. Bereits geringfügige Pflichtverletzungen führen häufig zu spürbaren Leistungseinbußen. 
 Zugleich ist zu berücksichtigen, dass ab Juli 2026 eine Reform der Grundsicherung mit verschärften Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen ist. Damit dürfte die praktische Bedeutung von Prävention, Aufklärung und Begleitung weiter zunehmen 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2026-04-14T08:00:00+02:00</updated>
                    </entry>

    
    
        <entry>
            <title type="text">Klarstellung des Wehrdienstgesetzes nach Debatte um Auslandsaufenthalte </title>
            <id>https://www.walhalla.de/news/klarstellung-des-wehrdienstgesetzes-nach-debatte-um-auslandsaufenthalte</id>
            <link href="https://www.walhalla.de/news/klarstellung-des-wehrdienstgesetzes-nach-debatte-um-auslandsaufenthalte"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Nach Irritationen über eine Passage im Wehrdienstgesetz präzisiert das Bundesministerium der Verteidigung die geltende Praxis. Für wehrfähige Männer besteht derzeit keine Pflicht, längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen. Eine entsprechende Klarstellung soll kurzfristi...
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Nach mehreren Tagen öffentlicher Diskussion hat das Bundesministerium der Verteidigung klargestellt, dass Männer im wehrfähigen Alter gegenwärtig keine Genehmigung für längere Aufenthalte im Ausland benötigen. Eine Sprecherin betonte in der Regierungspressekonferenz, dass derzeit keine Verpflichtung besteht, entsprechende Vorhaben bei der Bundeswehr anzuzeigen oder genehmigen zu lassen. Diese Einordnung deckt sich mit zuvor geäußerten Positionen von Verteidigungsminister Boris Pistorius. 
 Missverständliche Gesetzespassage als Auslöser 
 Ausgangspunkt der Debatte ist eine Formulierung im Wehrdienstgesetz. Dort wird festgehalten, dass Männer zwischen 17 und 45 Jahren eine Genehmigung einholen müssen, wenn sie sich länger als drei Monate außerhalb Deutschlands aufhalten wollen. Die genaue Passage steht in § 3 Abs. 2. Diese lautet: „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen …“. Nach Darstellung des Ministeriums ist diese Regelung jedoch gegenwärtig ohne praktische Wirkung, da entsprechende Anträge grundsätzlich zu genehmigen wären. 
 Die aktuelle Diskussion macht deutlich, dass der Wortlaut des Gesetzes Interpretationsspielraum lässt. Um Missverständnisse künftig zu vermeiden, kündigte das Ministerium eine Verwaltungsvorschrift an, die in Kürze zu erwarten ist. Diese soll eindeutig festlegen, dass längere Auslandsaufenthalte derzeit als genehmigt gelten. 
 Rechtliche Einordnung und Kritik 
 Die bestehende Regelung wird auch juristisch kritisch betrachtet. Eine Genehmigungspflicht für Auslandsreisen berührt die im Grundgesetz verankerte allgemeine Handlungsfreiheit. Eingriffe in dieses Grundrecht bedürfen einer klaren Begründung. 
 Der ursprüngliche Zweck der Vorschrift liegt in der Sicherstellung der Erreichbarkeit von Wehrpflichtigen. Da die Wehrpflicht derzeit ausgesetzt ist, entfällt dieser Zweck faktisch. Vor diesem Hintergrund wird die bestehende Regelung als rechtlich nicht eindeutig bewertet. Eine Klarstellung durch Verwaltungsvorschrift oder gesetzliche Anpassung gilt daher als folgerichtig. 
 Historischer Hintergrund und aktuelle Änderungen 
 Eine vergleichbare Regelung bestand bereits während des Kalten Krieges. Auch damals war eine Genehmigungspflicht vorgesehen, spielte jedoch in der Praxis keine Rolle. Verstöße wurden nicht verfolgt. 
 Neu an der aktuellen Gesetzeslage ist, dass die grundsätzliche Genehmigungspflicht nicht mehr ausschließlich für Spannungs- oder Verteidigungsfälle gilt, sondern formal auch in Friedenszeiten Anwendung findet. Gleichzeitig soll durch administrative Regelungen sichergestellt werden, dass dies derzeit keine praktischen Auswirkungen hat. 
 Vorsorge für veränderte Sicherheitslagen 
 Nach Angaben des Ministeriums dient die gesetzliche Konstruktion in erster Linie der Vorsorge. Sollte sich die sicherheitspolitische Lage deutlich verschlechtern oder die Zahl freiwilliger Bewerberinnen und Bewerber nicht ausreichen, könnten verpflichtende Elemente wieder stärker in den Fokus rücken. 
 In einem solchen Fall wäre es entscheidend, die Verfügbarkeit potenziell Wehrpflichtiger nachvollziehen zu können. Die Erfassung entsprechender Daten gilt daher als ein zentrales Element der aktuellen Überlegungen. 
 Ausblick auf die weitere Entwicklung 
 Ein konkreter Zeitpunkt für eine Bewertung der aktuellen Wehrdienststruktur ist bislang nicht festgelegt. In Regierungskreisen wird jedoch davon ausgegangen, dass im Sommer eine erste Zwischenbilanz gezogen werden könnte. Maßgeblich wird dabei sein, wie sich die Zahl der Freiwilligen entwickelt. 
 Die politische Bewertung bleibt offen. Während innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Positionen zur Ausgestaltung des Wehrdienstes bestehen, hängt die weitere Entwicklung auch von der sicherheitspolitischen Lage im internationalen Umfeld ab. 
 Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundeswehr-meldepflicht-auslandsreisen-100.html 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2026-04-13T09:00:00+02:00</updated>
                    </entry>

    
    
        <entry>
            <title type="text">Finanzkommission Gesundheit legt ersten Bericht vor</title>
            <id>https://www.walhalla.de/blog/detail/sCategory/15/blogArticle/1334</id>
            <link href="https://www.walhalla.de/blog/detail/sCategory/15/blogArticle/1334"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Erste Analyse zur Stabilisierung der Gesundheitsfinanzen veröffentlicht. Er enthält 66 Empfehlungen mit dem Ziel, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2027 zu stabilisieren.
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Einsetzung und Auftrag der Kommission 
 Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte Finanzkommission Gesundheit (FKG) hat am 30. März 2026 ihren ersten Bericht vorgelegt. Die Kommission wurde mit dem Ziel eingerichtet, die finanzielle Lage der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu analysieren und tragfähige Reformoptionen zu entwickeln. Im Fokus stehen insbesondere strukturelle Defizite sowie die langfristige Sicherung der Finanzierung. 
 Analyse der aktuellen Finanzlage 
 Nach Angaben aus dem Bericht befasst sich die FKG zunächst mit einer Bestandsaufnahme der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung. Dabei werden zentrale Kostentreiber im Gesundheitswesen identifiziert, darunter demografische Veränderungen, steigende Leistungsausgaben sowie strukturelle Herausforderungen in der Versorgung. Konkrete Detailzahlen oder abschließende Bewertungen sind bislang nur eingeschränkt öffentlich zugänglich. 
 Relevanz für die Pflegeversicherung 
 Für den Bereich der Pflegeversicherung ist insbesondere die Frage von Bedeutung, wie steigende Ausgaben langfristig gedeckt werden können. Die Kommission prüft in diesem Zusammenhang verschiedene Ansätze, die sowohl die Einnahmeseite als auch Effizienzreserven im System betreffen könnten. Ob und in welchem Umfang dies Auswirkungen auf Leistungen oder Beiträge haben wird, bleibt derzeit offen. 
 Weiteres Vorgehen 
 Die FKG soll auf Basis ihrer Analysen weitere Berichte und konkrete Reformvorschläge vorlegen. Ein Zeitplan für gesetzgeberische Maßnahmen wurde bislang nicht veröffentlicht. Unklar ist zudem, welche der diskutierten Optionen politisch priorisiert werden. 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2026-04-02T08:00:00+02:00</updated>
                    </entry>

    
    
        <entry>
            <title type="text">Armutsbekämpfung: Es braucht mehr Investitionen auch in Bildung</title>
            <id>https://www.walhalla.de/news/armutsbekaempfung-es-braucht-mehr-investitionen-auch-in-bildung</id>
            <link href="https://www.walhalla.de/news/armutsbekaempfung-es-braucht-mehr-investitionen-auch-in-bildung"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Für eine wirksame Armutsbekämpfung muss Deutschland viel mehr in Bildung und sozialen Wohnraum investieren und die Passgenauigkeit von Sozialleistungen verbessern. 
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Zu diesem Schluss kam eine Mehrheit der Experten in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag, die sich mit dem „Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung - Lebenslagen in Deutschland“ (21/3250) befasste. 
 Unterschiedliche Ansichten gab es vor allem in der Frage der Armutsdefinition und der Bewertung der Konzentration hoher Vermögen bei einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung und dessen Besteuerung.&amp;nbsp;Für das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hob Maximilian Stockhausen hervor, dass eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung der beste Schutz vor Armut sei, aber auch Bildung einen erheblichen Einfluss habe. Kritisch äußerte er sich zu der in der Öffentlichkeit meist benutzten Grenze von 60 Prozent des Medianeinkommens, ab der Armut beginne. 
 Tatsächlich bilde eine reine Einkommensgrenze Armutslagen oft nicht ab.&amp;nbsp;Als „nicht hinreichend klar definiert“ bezeichnete auch Stefan Liebig, Professor für Empirische Sozialstrukturanalyse an der Freien Universität Berlin, den Armutsbegriff. „Wir brauchen mehr Information darüber, dass Armut ein differenziertes Problem ist“, das sich in unterschiedlichen Lebenslagen verschieden abbilde. So könne der gesellschaftlichen Fehlwahrnehmung entgegengetreten werden, dass es immer mehr Arme gebe. 
 Kosten steigen permanent 
 Von einer Fehlwahrnehmung in diesem Kontext sprachen die geladenen Wohlfahrtsverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nicht, sondern skizzierten aus ihrer Sicht, inwiefern zum Beispiel die stark steigenden Wohnkosten Haushalte zunehmend belaste und in die Armutsfalle treibe, auch wenn sich das Einkommen nicht negativ entwickelt habe. 
 Mehr Wohnungen und Mietpreisbremse 
 Michael David von der Diakonie Deutschland betonte etwa, dass man dieses Problem nicht durch eine reine Bau-Debatte lösen werde. „Wir brauchen Lösungen für den Bestand.“ Es gebe in Deutschland nur 1,1 Millionen Sozialwohnungen, aber rund elf Millionen Menschen, die eigentlich einen Anspruch darauf hätten, sagte er. 
 Für den DGB forderte Martin Künkler eine „sanktionsbewährte Mietpreisbremse und in einigen Regionen auch einen Mietpreisdeckel“. Die Bestandsmieten spielten eine große Rolle bei der Armutsbekämpfung, so Künkler.  Dieser Forderung schloss sich Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband an, denn wegen hoher Mieten steige die tatsächliche Armutsbetroffenheit. Er warnte vor einem massiven sozialpolitischen Problem im Osten Deutschlands, da dort nun in größerem Umfang Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien in den Ruhestand gingen. 
 Bernd Siggelkow, Gründer und Vorsitzender der Kinderstiftung Arche, sagte, die Kinderarmut sei in den vergangenen Jahren in drei Gruppen gestiegen, bei den Alleinerziehenden, Migranten und in Großfamilien. „Unsere Kinder merken schon früh, wie ihre Chancen sind.“ 30 Prozent der 15-Jährigen könnten nicht richtig lesen und schreiben, „wir haben also ein erhebliches Bildungsproblem“, betonter er. 
 Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, wies darauf hin, dass Armut vor allem weiblich sei. Es gebe „viel Verbesserungsbedarf“ bei der Zielgenauigkeit sozialer Leistungen. Aus seiner Sicht habe Deutschland eine ungewöhnlich hohe Ungleichverteilung bei den Vermögen, 30 Prozent der Menschen hätten gar kein Vermögen, das sei im Vergleich mit anderen europäischen Ländern „sehr besonders“. Dadurch gerate eine ungewöhnlich große Gruppe in Abhängigkeit vom Staat, kritisierte er. 
 Quelle: HIB Nr. 46 vom 24.3.2026 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2026-04-02T07:00:00+02:00</updated>
                    </entry>

    
    
        <entry>
            <title type="text">Bundeswehr plant weiteren Drohnenauftrag bei Rheinmetall </title>
            <id>https://www.walhalla.de/news/bundeswehr-plant-weiteren-drohnenauftrag-bei-rheinmetall</id>
            <link href="https://www.walhalla.de/news/bundeswehr-plant-weiteren-drohnenauftrag-bei-rheinmetall"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Die Bundesregierung setzt die Beschaffung von Loitering Munition fort und bezieht dabei nun auch Rheinmetall ein. Ein Rahmenvertrag mit einem Volumen von bis zu 2,4 Milliarden Euro steht vor der parlamentarischen Billigung. Zunächst ist eine begrenzte Erstbestellung vorgesehen.
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Die Bundeswehr will weitere Drohnen beschaffen. Nach bereits genehmigten Aufträgen an Helsing und Stark Defence soll jetzt auch Rheinmetall einbezogen werden. Grundlage ist eine dem Haushaltsausschuss vorgelegte Vorlage, über die in der kommenden Woche beraten werden soll. 
 Der geplante Rahmenvertrag umfasst ein Volumen von bis zu 2,4 Milliarden Euro. Zunächst ist eine feste Beauftragung im Umfang von rund 298 Millionen Euro vorgesehen. Weitere Abrufe aus dem Vertrag sollen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 
 Ein möglicher Auftrag an Rheinmetall war zuvor zurückgestellt worden. Hintergrund waren Ergebnisse aus Tests, die nach Angaben aus informierten Kreisen zunächst nicht den Erwartungen entsprachen. 
 Fortsetzung der Beschaffung 
 Mit dem Vorhaben führt die Bundesregierung ihre Linie bei der Einführung von Loitering Munition fort. Bereits Ende Februar hatte der Haushaltsausschuss Beschaffungen bei Helsing und Stark Defence gebilligt. In diesem Zusammenhang war ein weiterer Auftrag an Rheinmetall bereits angekündigt worden. 
 Loitering Munition bezeichnet Lenkwaffen, die ohne festgelegtes Ziel gestartet werden und zunächst über einem Einsatzgebiet verbleiben. Die Zielzuweisung erfolgt erst im Verlauf des Einsatzes durch Bedienpersonal, woraufhin das System den Angriff selbstständig durchführt. 
 Einsatz bei Brigade in Litauen 
 Die Systeme sollen unter anderem zum Schutz der Panzerbrigade 45 in Litauen eingesetzt werden und deren Kampfkraft erhöhen. Laut Vorlage handelt es sich bei dem vorgesehenen Rheinmetall-System um das Modell „Raider“. 
 Ziel der Beschaffung ist es, unterschiedliche Drohnentypen mit variierenden Eigenschaften verfügbar zu machen und so ein breites Einsatzspektrum abzudecken. 
 Parlament fordert engere Kontrolle 
 Bereits bei früheren Beschaffungsentscheidungen hatte der Haushaltsausschuss Vorbehalte geäußert. Kritisiert wurden insbesondere mangelnde Transparenz sowie offene Fragen zur Kostenstruktur. In der Folge wurden die Rahmenverträge für Helsing und Stark Defence jeweils auf ein Volumen von einer Milliarde Euro begrenzt. 
 Auch für den Rheinmetall-Vertrag wird eine entsprechende Begrenzung erwartet. Zudem strebt der Ausschuss an, einzelne Abrufe aus dem Rahmenvertrag gesondert zu prüfen und zu genehmigen. 
 Diskussion um Investorenbeteiligung 
 Im Kontext des Auftrages an Stark Defence hatte zuletzt die Beteiligung eines US-Investors für Diskussionen gesorgt. Verteidigungsminister Boris Pistorius wies die Kritik zurück und verwies darauf, dass es sich um eine Beteiligung im einstelligen Prozentbereich ohne Einfluss auf operative Entscheidungen handelt. 
 Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundeswehr-bund-will-rheinmetall-kampfdrohnen-fuer-bis-zu-24-milliarden-euro-kaufen/100213541.html 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2026-04-01T09:00:00+02:00</updated>
                    </entry>

    
    
        <entry>
            <title type="text">Studie: Hunderttausende von verdeckter Pflegearmut betroffen </title>
            <id>https://www.walhalla.de/news/studie-hunderttausende-von-verdeckter-pflegearmut-betroffen</id>
            <link href="https://www.walhalla.de/news/studie-hunderttausende-von-verdeckter-pflegearmut-betroffen"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Wer wenig Geld hat und zu Hause gepflegt wird, bekommt trotz Anspruch oft keine ausreichende finanzielle Hilfe, hat eine vom Paritätischen Gesamtverband in Auftrag ergebene Studie zum Thema Pflegearmut ermittelt. Bundesweit erhalten demnach etwa 300.000 armutsbetroffene Pflege...
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Rund 4,9 Millionen Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt. Etwa 390.000 von ihnen haben Anspruch auf die Sozialleistung ‘Hilfe zur Pflege’, wenn ihr Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um ihre Bedarfe zu decken. Nur 76.000 Betroffene erhalten diese Hilfe aber tatsächlich. Damit zeigt die neue Studie “Pflegearmut” des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Klie, dass in der Regel nur einer von fünf Armutsbetroffenen in häuslicher Pflege die ihr zustehende Hilfe bekommt. 
 Neben Unwissen, Scham und ausbleibender Beratung führen unterschiedliche Verwaltungspraxen der zuständigen Sozial-Ämter zu der von der Studie beleuchteten Unterversorgung, so der Paritätische.  Die Studie ermittelt die Zahl der potenziell Anspruchsberechtigten auf die Sozialleistung ‘Hilfe zur Pflege’ mittels Modellrechnungen, die auf Daten des Statistischen Bundesamtes zur Grundsicherung beruhen. 
 Dabei zeigen sich regional massive Unterschiede beim Zugang zur ‘Hilfe zur Pflege’: Während im Saarland nur jede zehnte zu Hause gepflegte Person die ihr zustehende Leistung in Anspruch nimmt, ist es in Sachsen-Anhalt jede fünfte und in Hamburg immerhin mehr als jede dritte. 
 Der Paritätische fordert die flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Ansprüche auf ‘Hilfe zur Pflege’, damit sich die Armut von Pflegebedürftigen nicht weiter verschärft und die Versorgung bei Pflegebedürftigkeit nicht vom Wohnort abhängt. 
 Um das Pflege-System in Deutschland insgesamt aus der Krise zu führen und die Unterversorgung und Armut von Pflegebedürftigen zu bekämpfen, setzt sich der Verband zudem für eine solidarische Pflegevollversicherung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich ein. 
 Quelle: PM des Paritätischen Gesamtverbandes vom 19. März 2026 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2026-04-01T08:00:00+02:00</updated>
                    </entry>

    
    
        <entry>
            <title type="text">Hessen: Tarifeinigung erzielt</title>
            <id>https://www.walhalla.de/news/tarifrunde-tv-l-2026/hessen-tarifeinigung-erzielt</id>
            <link href="https://www.walhalla.de/news/tarifrunde-tv-l-2026/hessen-tarifeinigung-erzielt"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Die Löhne der hessischen Landesbeschäftigten steigen zum 1. Juli 2026 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro, und zum 1. Oktober 2027 um weitere 2,8 Prozent. 
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Verständigung auf Tarifabschluss 
 Am 27. März 2026 einigten sich das Land Hessen und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) auf Neuerungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H). 
 Hinsichtlich der Entgeltregelungen wurde eine Laufzeit bis zum 28. Februar 2028 vereinbart, was 25 Monaten entspricht. 
 Erhöhung der Entgelte 
 Das Einigungspapier sieht vor, dass die Entgelte für die Tarifbeschäftigen ab dem 1. Juli 2026 um 3 Prozent, mindestens aber 110 Euro, sowie ab dem 1. Oktober 2027 um weitere 2,8 Prozent erhöht werden. Dynamische Zulagen werden ab dem 1. Juli 2026 um 3,03 Prozent und ab dem 1. Oktober 2027 um weitere 2,8 Prozent angehoben. 
 Die Vergütung der Auszubildenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten werden zum 1. Juli 2026 um 80 Euro und zum 1. Oktober 2027 um weitere 70 Euro erhöht. Die derzeit geltenden (befristeten) Übernahmeregelungen werden unverändert bis zum 28. Februar 2028 verlängert. 
 Zudem kommt es zu einer Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen. Zum 1. Oktober 2026 erhalten Beschäftigte, die ständig Wechselschicht leisten, eine Zulage von 200 Euro monatlich (bei nicht ständiger Wechselschicht wird sie 1,19 Euro pro Stunde betragen). Die Zulage für ständige Schichtarbeit wird auf 100 Euro angehoben (bzw. 0,60 Euro pro Stunde für nicht ständige Schichtarbeit). 
 Verbesserungen in der Entgeltordnung 
 Der Tarifkompromiss sieht Verbesserungen und Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-H vor, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten: 
 • Die Regelung, dass Tarifbeschäftigte bei Nichterfüllung der vorgeschriebenen Ausbildungsqualifikation eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert werden, wird auf den Bereich der Beschäftigten mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten erweitert. • Eingruppierungsregelungen für einzelne Berufsgruppen, wie für Beschäftigte in der Steuerverwaltung, im Hausmeisterdienst, im Gartenbau und im Kassendienst sowie für Berechner von Dienst- und Versorgungsbezügen werden geändert, um zusätzliche Aufstiegsmöglichkeiten und Höhergruppierungen zu ermöglichen. 
 Landesticket und Digitalisierungstarifvertrag 
 Das Landesticket Hessen, das eine unentgeltliche Nutzung des Nah- und Regionalverkehr im Bereich des Landes Hessen ermöglicht, gilt unverändert bis zum 28. Februar 2028 fort. 
 Der Digitalisierungsvertrag Hessen wird zukünftig KI-Anwendungen berücksichtigen. Die dort geregelten Ansprüche zur Qualifizierung, Arbeitsplatz- und Entgeltsicherung gelten dann auch für die Folgen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung. 
 Übertragung auf Besoldung und Versorgung 
 Nach dem Einigungspapier gehen die Tarifvertragsparteien davon aus, dass die erzielten Einkommensverbesserungen zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten des Landes Hessen sowie dessen Richter und Versorgungsempfänger übertragen werden. Die Landesregierung wird entsprechende Gesetzesentwürfe auf dem Weg bringen. 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2026-03-30T08:00:00+02:00</updated>
                    </entry>

    
    
        <entry>
            <title type="text">Zeugnisverweigerungsrecht für Soziale Arbeit</title>
            <id>https://www.walhalla.de/news/zeugnisverweigerungsrecht-fuer-soziale-arbeit</id>
            <link href="https://www.walhalla.de/news/zeugnisverweigerungsrecht-fuer-soziale-arbeit"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sollen einerseits vertrauliche Beratungsbeziehungen schützen, sind andererseits aber verpflichtet, vor Gericht auszusagen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert nun eine gesetzliche Neuregelung, um dieses Dilemma aufzulösen.
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Auslöser der aktuellen Debatte ist ein viel beachtetes Strafverfahren rund um das Fanprojekt des Karlsruher SC. Drei dort tätige Sozialarbeiter hatten sich geweigert, im Zusammenhang mit einem schweren Pyrotechnik-Vorfall im Stadion (2022) Aussagen zu möglichen Tatbeteiligten zu machen. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte sie zunächst wegen versuchter Strafvereitelung zu Geldstrafen. In der Berufung wurde das Verfahren gegen Auflagen eingestellt – verbunden mit dem Hinweis des Gerichts, dass solche Konflikte künftig klarer gesetzlich geregelt werden müssten. 
 Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Soziale Arbeit 
 Der Hintergrund: Sozialarbeiter haben nach aktueller Rechtslage grundsätzlich kein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO). Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen – etwa in der Suchtberatung oder Schwangerschaftskonfliktberatung – dürfen sie Aussagen verweigern. Andere Berufsgruppen wie Anwälte, Ärzte oder Seelsorger sind hier deutlich besser geschützt. 
 Diese Situation führt zu einem Widerspruch: Zwar unterliegen Sozialarbeiter einer gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB), gleichzeitig können sie vor Gericht zur Aussage gezwungen werden. Für die Praxis bedeutet das ein erhebliches Problem, insbesondere in sensiblen Arbeitsfeldern mit vulnerablen Gruppen. 
 DAV fordert Erweiterung des Gesetzes 
 Der DAV plädiert deshalb dafür, den Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten zu erweitern. Konkret sollen staatlich anerkannte Fachkräfte der Sozialen Arbeit, die in anerkannten Einrichtungen oder bei öffentlichen Trägern tätig sind, künftig ein entsprechendes Recht erhalten. 
 Zur Begründung verweist der Verband auf die Professionalisierung des Berufsfeldes: Anders als noch in den 1970er Jahren verfüge die Soziale Arbeit heute über ein klar definiertes Berufsbild und hohe fachliche Standards. Eine verlässliche Vertrauensbasis sei zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Beratung – etwa in der Arbeit mit Jugendlichen, Gewaltbetroffenen oder marginalisierten Gruppen. 
 Unterstützung aus der Strafrechtswissenschaft 
 Auch aus der Rechtswissenschaft kommt Zustimmung. Der Frankfurter Strafrechtler Matthias Jahn bezeichnet die aktuelle Regelung als „inkonsistent“. Sie bilde moderne Arbeitsfelder wie Streetwork oder Fanprojekte nicht mehr angemessen ab. Fälle wie in Karlsruhe zeigten, dass die Praxis bislang oft nur durch Verfahrenseinstellungen entlastet werde. 
 Politik bislang zurückhaltend 
 Trotz der Kritik zeichnet sich derzeit keine schnelle gesetzliche Änderung ab. Die Bundesregierung hält bislang an der bestehenden Linie fest und sieht den Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten aus Gründen der Strafverfolgung bewusst eng begrenzt. 
 Allerdings dürfte das Thema politisch wieder auf die Agenda kommen: Neben dem DAV fordern auch die Grünen eine Reform – und wollen den Schutz sogar auf weitere Beratungsformen ausweiten. 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2026-03-25T12:00:00+01:00</updated>
                    </entry>

    
    
        <entry>
            <title type="text">Bewerbungen und Einstellungen bei der Bundeswehr steigen deutlich </title>
            <id>https://www.walhalla.de/news/bewerbungen-und-einstellungen-bei-der-bundeswehr-steigen-deutlich</id>
            <link href="https://www.walhalla.de/news/bewerbungen-und-einstellungen-bei-der-bundeswehr-steigen-deutlich"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Die Bundeswehr verzeichnet einen deutlichen Anstieg bei Bewerbungen und Neueinstellungen. Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung zeigt sich seit Beginn des Jahres ein klarer Aufwärtstrend. Besonders der neue Wehrdienst wirkt sich auf das Interesse an einer militä...
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Bis Ende Februar gingen rund 16.100 Bewerbungen ein, was einem Zuwachs von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Parallel dazu stieg auch die Zahl der Einstellungen: Mehr als 5.300 Soldatinnen und Soldaten wurden im selben Zeitraum neu in den Dienst aufgenommen, ein Plus von 14 Prozent im Vergleich zum Februar 2025. 
 Zuwachs bei Freiwilligen und kurzzeitigen Verpflichtungen 
 Ein wesentlicher Teil des Wachstums entfällt auf den Bereich der freiwillig Wehrdienstleistenden sowie der kurz dienenden Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten. In diesen Kategorien sind derzeit rund 13.400 Personen aktiv. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um etwa 15 Prozent. 
 Der neue Wehrdienst sieht vor, dass Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 verpflichtend einen Fragebogen ausfüllen und an einer Musterung teilnehmen. Der eigentliche Dienst bleibt jedoch freiwillig. Für Frauen gelten sowohl die Teilnahme am Fragebogen als auch an der Musterung weiterhin auf freiwilliger Basis. Die Bundesregierung verbindet mit dem neuen Modell die Erwartung, zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber für die Streitkräfte zu gewinnen. 
 Personalstärke und langfristige Zielsetzung 
 Aktuell umfasst die Bundeswehr rund 186.200 aktive Soldatinnen und Soldaten. Im Vergleich zum Februar des Vorjahres entspricht dies einem Zuwachs von etwa 3.600 Personen. Langfristig verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Truppenstärke bis Mitte der 2030er-Jahre auf 260.000 Soldatinnen und Soldaten zu erhöhen. 
 Trotz des positiven Trends unterliegt die Personalentwicklung weiterhin saisonalen Schwankungen. Insbesondere im Frühjahr verlassen erfahrungsgemäß viele Soldatinnen und Soldaten planmäßig die Bundeswehr, etwa um eine zivile Berufstätigkeit aufzunehmen oder ein Studium beziehungsweise eine Ausbildung zu beginnen. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Grundausbildungen in dieser Jahreszeit traditionell geringer als in der zweiten Jahreshälfte. 
 Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bundeswehr-mehr-bewerber-100.html 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2026-03-25T09:00:00+01:00</updated>
                    </entry>

    
    
        <entry>
            <title type="text">Gelingt eine Tarifeinigung in Hessen?</title>
            <id>https://www.walhalla.de/news/tarifrunde-tv-l-2026/gelingt-eine-tarifeinigung-in-hessen</id>
            <link href="https://www.walhalla.de/news/tarifrunde-tv-l-2026/gelingt-eine-tarifeinigung-in-hessen"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Für 26. und 27. März 2026 ist die letzte Verhandlungsrunde im Tarifstreit für den hessischen Landesdienst anberaumt, bei der ein Ergebnis gefunden werden soll. 
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                 7 Prozent mehr Geld 
 Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion) fordern vom Land Hessen, dass die rund 58.000 Tarifbeschäftigten der Länderbehörden eine Gehaltserhöhung von sieben Prozent bei mindestens 300 Euro erhalten.  
 Das Tarifergebnis soll zudem zeit- und inhaltsgleich auf die hessischen Landes- und Kommunalbeamten übertragen werden. Die Vergütung der Auszubildenden soll um 200 Euro angehoben werden. Die Laufzeit der Entgeltregelungen soll nach Gewerkschaftsvorstellungen bei einem Jahr liegen. 
 Erfolgloser Verhandlungsauftakt 
 Die erste Verhandlungsrunde fand am 27. Februar 2026 statt, die ergebnislos verlief. Enttäuscht zeigte sich dbb-Verhandlungsführer Andreas Hemsing, der sich den Auftakt konkreter gewünscht hätte. Es gelte, den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen weiterzuentwickeln und innerhalb des öffentlichen Dienstes konkurrenzfähig zu halten. 
 In der laufenden Tarifrunde wird auch darüber verhandelt, ob die 12.000 bis 13.000 studentischen Hilfskräfte in den Geltungsbereich der tariflichen Regelungen einbezogen werden. ver.di Hessen fordert, dass der momentane Status – nämlich kurze Beschäftigungsverträge, Bezahlung nur knapp über den Mindestlohn und keine tariflichen Schutzrechte – beendet gehöre. 
 Durchführung von Warnstreiks 
 Im Vorfeld der Tarifgespräche Ende März haben die Gewerkschaften zur Teilnahme an Streikaktionen aufgerufen. So haben sich etwa am 24. März 2026 2.800 Protestierende in Frankfurt und Kassel versammelt, die Wertschätzung vom Arbeitgeber auch in finanzieller Hinsicht verlangt haben. 
  Innenminister Roman Poseck als Verhandlungsführer des Landes Hessen mahnt, dass ein Tarifabschluss nachhaltig und verantwortbar sein muss. Die Forderungen der Gewerkschaften würden zusätzliche 1,6 Milliarden Euro kosten, was die Finanzlage nicht hergebe. 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2026-03-25T08:00:00+01:00</updated>
                    </entry>

    
    
        <entry>
            <title type="text">TVöD 2026: Entgelterhöhung ab Mai tritt in Kraft</title>
            <id>https://www.walhalla.de/news/tvoed-2026-entgelterhoehung-ab-mai-tritt-in-kraft</id>
            <link href="https://www.walhalla.de/news/tvoed-2026-entgelterhoehung-ab-mai-tritt-in-kraft"/>
            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Beschäftigte bei Bund und Kommunen erhalten ab 1. Mai 2026 mehr Gehalt. Personalstellen müssen Umsetzung vorbereiten. 
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Tarifliche Grundlage der Erhöhung 
 Zum 1. Mai 2026 tritt die zweite Stufe des aktuellen Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft. Die Tabellenentgelte steigen für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen um 2,8 Prozent. 
 Die Erhöhung basiert auf dem Tarifabschluss aus dem Jahr 2025 und gilt für alle Entgeltgruppen gleichermaßen. Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten werden zum 1. Mai 2026 um 75 Euro angehoben. 
 Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis 
 Für Personalstellen bedeutet die Umsetzung einen erhöhten administrativen Aufwand. Neben der Anpassung der Entgelttabellen sind Nachberechnungen sowie die korrekte Überführung in die Entgeltabrechnung sicherzustellen. 
 Erfahrungen aus der ersten Erhöhungsstufe zeigen, dass es in der Praxis zu zeitlichen Verzögerungen bei der Auszahlung kommen kann. Entsprechende Rückfragen von Beschäftigten sind daher einzuplanen.  
 Zudem wirken sich parallel steigende Sozialabgaben auf das Nettoergebnis aus, was in der Kommunikation gegenüber Beschäftigten berücksichtigt werden sollte. 
 Einordnung im Tarifgefüge 
 Die Entgelterhöhung ist Teil einer mehrstufigen Tarifeinigung mit einer Laufzeit bis 2027. Sie steht im Kontext weiterer tariflicher Anpassungen, etwa bei Jahressonderzahlungen und Arbeitszeitmodellen.  
 Parallel laufende Entwicklungen im TV-L zeigen, dass tarifpolitische Entscheidungen weiterhin dynamisch bleiben und Auswirkungen auf andere Bereiche des öffentlichen Dienstes haben können. 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2026-03-22T08:00:00+01:00</updated>
                    </entry>

    
</feed>
