Digitale Passfotos ab 1. Mai 2025 verpflichtend

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden in Deutschland ausschließlich digitale Passbilder für die Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln akzeptieren.

Ziel der Neuregelung ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Lichtbilder zu verbessern und Manipulationen – etwa durch sogenanntes „Morphing“ – zu unterbinden. Beim Morphing werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen, was das Risiko birgt, dass mehrere Personen denselben Pass nutzen könnten.

Was wird künftig akzeptiert?

Anerkannt werden künftig ausschließlich digitale Passbilder, die entweder direkt in der Behörde aufgenommen oder über einen gesicherten und standardisierten Übertragungsweg von einem Fotostudio dorthin übermittelt werden.

Das Anfertigen von Passfotos bei Fotografen bleibt weiterhin möglich – allerdings nur, wenn diese ein zertifiziertes System verwenden, das die Bilder verschlüsselt in eine zentrale Bundes-Cloud überträgt. Kundinnen und Kunden erhalten anschließend einen QR-Code, mit dem die Passbehörde prüfen kann, ob das Foto den biometrischen Anforderungen entspricht.

Auf welcher Grundlage erfolgt die Änderung?

Die gesetzliche Grundlage – insbesondere zur Änderung von § 9 PAuswG – bildet das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“, das bereits im Herbst 2020 beschlossen wurde. Für die Regelung zur digitalen Fotoübermittlung wurde aufgrund des organisatorischen und technischen Aufwands eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 30. April 2025 gewährt.

Welche Übergangsfrist gilt?

In bestimmten Ausnahmefällen dürfen Papierfotos noch bis zum 31. Juli 2025 angenommen werden – beispielsweise, wenn das Foto vor Mai 2025 aufgenommen wurde, der Ausweis aber erst später beantragt wird, oder wenn das Bürgeramt noch nicht über die erforderliche Technik verfügt.

Laut Bundesinnenministerium werden zum Start am 1. Mai 2025 rund 2.500 Geräte in den Passbehörden einsatzbereit sein. Bis August 2025 soll die Ausstattung auf insgesamt 10.000 sogenannte Point-ID-Systeme erweitert werden.

Wichtig: Bürgerämter sind gesetzlich verpflichtet, digitale Fotos entgegenzunehmen, müssen jedoch nicht zwingend eigene Geräte zur Aufnahme bereithalten. Besonders in kleineren Gemeinden wird daher voraussichtlich auf zertifizierte Fotostudios verwiesen werden, die über die entsprechende Technik verfügen.

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