Nach der Einigung der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder stellt sich die Frage, ob und wie das Ergebnis auf die Landesbeamtinnen und -beamten übertragen wird.
Nach der Einigung der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder stellt sich die Frage, ob das Ergebnis auf die Landesbeamtinnen und -beamten übertragen wird.
Am 29. November 2021 gelang der Durchbruch bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder. Neben einer einmaligen Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (für Auszubildende: 650 Euro) werden zum 1. Dezember 2022 die Entgelte um 2,8 Prozent erhöht.
Als „zwei verlorene Tage“ bezeichneten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes den am 2. November 2021 zu Ende gegangenen zweiten Verhandlungstermin in der Tarifrunde der Länder. Eine Ausweitung der Streikmaßnahmen wird angekündigt.
Die Tarifeinigung vom 15. Oktober 2021 zwischen ver.di und dbb mit dem Land Hessen könnte auch eine Signalwirkung für die Tarifrunde der Länder haben, da die Forderungen der Gewerkschaften ähnlich (gewesen) sind.
Ohne sich einem Ergebnis anzunähern, sind am 8. Oktober 2021 die ersten Gespräche zwischen dem Arbeitgeberverband TdL und den Gewerkschaften zu Ende gegangen. Indes stehen schwierige Verhandlungen an, die von Streikmaßnahmen begleitet werden könnten.
Die Auseinandersetzung um den Begriff „Arbeitsvorgang“ lässt bei der anstehenden Tarifrunde der Länder einen harten Konflikt erwarten. Es geht dabei um die Frage, wie hoch Angestellte vergütet werden sollen.
Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder wird ab Oktober über deren Gehaltssteigerungen verhandelt. Am 26. August 2021 haben die Gewerkschaften ihre Forderungen für die kommende Tarifrunde 2021 bekanntgegeben.