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        <name>WALHALLA Fachverlag</name>
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    <title>Blog / Atom Feed</title>
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    <updated>2026-03-12T08:54:34+01:00</updated>
    
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            <title type="text">Besoldungsanpassung 2022: Update</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Nach der Einigung der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder stellt sich die Frage, ob und wie das Ergebnis auf die Landesbeamtinnen und -beamten übertragen wird.
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Nach dem ersten Überblick im  Januar 2022  über die Besoldungsrunden der Länder 2021/2022 finden Sie hier nun den aktuellen Stand zur Besoldungsanpassung. Eine neue Entwicklung gibt es in Nordrhein-Westfalen. 
 Zum Hintergrund 
 Die Tariferhöhung TV-L 2021 für Tarifbeschäftigte lautete: Zum 1. Dezember 2022 erhalten die Beschäftigten 2,8 Prozent mehr Gehalt bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Außerdem wurde eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (steuer- und abgabenfrei spätestens im März 2022) sowie Zulagenerhöhungen im Pflegebereich ab 1. Januar 2022 vereinbart. 
 &amp;nbsp; 
 
 
 
  Bundesland&amp;nbsp;  
  Besoldungsanpassung&amp;nbsp;  
  Sonderzahlung&amp;nbsp;  
  Sonderzahlung Pensionäre&amp;nbsp;  
 
 
 Baden-Württemberg 
 zeitgleich und inhaltsgleich 
 Ja 
 Nein 
 
 
 Bayern 
 1:1 Übertragung 
 Ja 
 Nein 
 
 
 Berlin 
  Übernahme des Tarifergebnisses  
 Ja 
 Keine Angabe 
 
 
 Brandenburg 
 Tarifabschluss übertragen 
 Ja 
 Keine Angabe 
 
 
 Bremen 
 zeit- und inhaltsgleich 
 Ja 
 Keine Angabe 
 
 
 Hamburg 
 Tarifabschluss übertragen 
 Ja 
 Keine Angabe 
 
 
 Hessen 
 
  Übertragung des   Tarifergebnisses  Hessen 2021 auf den Beamtenbereich 
 
 &amp;nbsp;Ja, 1000 Euro 
 Keine Angabe 
 
 
 Mecklenburg-Vorpommern 
 zeitgleich und systemgerecht 
 Ja 
 Keine Angabe 
 
 
 Niedersachsen 
 inhalts- und wirkungsgleich 
 Ja 
 Keine Angabe 
 
 
 Nordrhein-Westfalen 
 1:1 Übertragung 
 Ja 
 Nein 
 
 
 Rheinland-Pfalz 
 zeitgleich und systemgerecht 
 Ja 
 Nein 
 
 
 Saarland 
 zeit- und inhaltsgleich 
 Ja 
 Keine Angabe 
 
 
 Sachsen-Anhalt 
 zeitgleich und systemgerecht 
 Ja 
 Nein 
 
 
 Sachsen 
 Gespräche laufen 
 Gespräche laufen 
 Keine Angabe 
 
 
 Schleswig-Holstein 
 Übertragung 1:1, plus 0,6 Prozent 
 Ja 
 Nein 
 
 
 Thüringen 
 Tarifabschluss übertragen 
 Ja 
 Keine Angabe 
 
 
 
 &amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2022-03-29T08:45:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Besoldungsanpassung 2022: Aktueller Stand für die Länder</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Nach der Einigung der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder stellt sich die Frage, ob das Ergebnis auf die Landesbeamtinnen und -beamten übertragen wird.
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Der Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten der Länder sieht vor, dass die laufenden Monatsgehälter zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent steigen. In der Zwischenzeit erhalten die Angestellten eine als Corona-Prämie Sonderzahlung von 1300 Euro. Auch die Beamtinnen und Beamten erhalten diese Sonderzahlung. 
 Für die Pensionärinnen und Pensionäre sieht es anders aus: Ihre Pensionen wurden zuletzt Anfang 2021 um 1,4 Prozent angehoben. Nun dauert es nun insgesamt 23 Monate bis zur nächsten Anhebung im Dezember. 
 Nahezu alle Bundesländer haben in Aussicht gestellt, das Tarifergebnis auch auf die Beamten zu übertragen. 
 In der nachfolgenden Übersicht ist der derzeitige Stand aufgeführt (17. Januar 2022). 
 &amp;nbsp; 
 
 
 
  Bundesland&amp;nbsp;  
  Besoldungsanpassung&amp;nbsp;  
  Sonderzahlung&amp;nbsp;  
  Sonderzahlung Pensionäre&amp;nbsp;  
 
 
 Baden-Württemberg 
 zeitgleich und inhaltsgleich 
 Ja 
 Nein 
 
 
 Bayern 
 1:1 Übertragung 
 Ja 
 Nein 
 
 
 Berlin 
  Übernahme des Tarifergebnisses  
 Ja 
 Keine Angabe 
 
 
 Brandenburg 
 Tarifabschluss übertragen 
 Ja 
 Keine Angabe 
 
 
 Bremen 
 zeit- und inhaltsgleich 
 Ja 
 Keine Angabe 
 
 
 Hamburg 
 Tarifabschluss übertragen 
 Ja 
 Keine Angabe 
 
 
 Hessen 
 
  Übertragung des   Tarifergebnisses  Hessen 2021 auf den Beamtenbereich 
 
 &amp;nbsp;Ja, 1000 Euro 
 Keine Angabe 
 
 
 Mecklenburg-Vorpommern 
 zeitgleich und systemgerecht 
 Ja 
 Keine Angabe 
 
 
 Niedersachsen 
 inhalts- und wirkungsgleich 
 Ja 
 Keine Angabe 
 
 
 Nordrhein-Westfalen 
 zeit- und wirkungsgleich 
 Ja 
 Nein 
 
 
 Rheinland-Pfalz 
 zeitgleich und systemgerecht 
 Ja 
 Nein 
 
 
 Saarland 
 zeit- und inhaltsgleich 
 Ja 
 Keine Angabe 
 
 
 Sachsen-Anhalt 
 zeitgleich und systemgerecht 
 Ja 
 Nein 
 
 
 Sachsen 
 Gespräche laufen 
 Gespräche laufen 
 Keine Angabe 
 
 
 Schleswig-Holstein 
 Übertragung 1:1, plus 0,6 Prozent 
 Ja 
 Nein 
 
 
 Thüringen 
 Tarifabschluss übertragen 
 Ja 
 Keine Angabe 
 
 
 
 &amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
                ]]>
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                            <updated>2022-01-18T08:45:00+01:00</updated>
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            <title type="text">TV-L: Tarifeinigung erzielt</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Am 29. November 2021 gelang der Durchbruch bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder. Neben einer einmaligen Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (für Auszubildende: 650 Euro) werden zum 1. Dezember 2022 die Entgelte um 2,8 Prozent erhöht.
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Abschluss in Pandemiezeiten 
 Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Arbeitgeberseite haben sich in der dritten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Tarifpartner waren sich dabei der außergewöhnlichen Umstände bewusst, in der die Gespräche stattfanden. 
 Das spiegelt auch das Eckpunktepapier wider, das im Wesentlichen nur eine Erhöhung der Entgelte und Zulagen regelt. Von weiteren strukturellen und/oder bedeutsamen Änderungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder wurde abgesehen. 
 Corona-Sonderzahlung 
 In dem ausverhandelten Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung ist die Durchführung der einmaligen Entgeltleistung festgehalten worden, die spätestens bis zum März 2022 ausbezahlt werden soll. Beschäftigte, die unter den TV-L fallen, erhalten 1.300 Euro zusätzlich. Für Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten und dual Studierende der Länder beträgt die Höhe der Sonderzahlung 650 Euro.  Diese Unterstützung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise ist steuerfrei und stellt kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar. 
 Erhöhung der Entgelte 
 Die Gehälter nach den Entgelttabellen werden zum 1. Dezember 2022 linear um 2,8 Prozent erhöht. Die redaktionell hochgerechneten Tabellen sehen dann wie folgt aus: 
 
  Entgelttabelle  für die Entgeltgruppen 1 bis 15 
  Entgelttabelle  für Pflegekräfte 
  Entgelttabelle  für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst&amp;nbsp; 
 
 Ebenso werden zum 1. Dezember 2022 die Vergütungen für Auszubildende, dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten angehoben. Auszubildende nach dem TVA-L BBiG, dual Studierende in einem Ausbildungsteil nach dem TVA-L BBiG sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten monatlich 50 Euro mehr. 
 Um 70 Euro monatlich werden die Entgelte für Auszubildende nach dem TVA-L Pflege und dem TVA-L Gesundheit sowie für dual Studierende in einem Ausbildungsteil nach dem TVA-L Pflege und dem TVA-L Gesundheit erhöht. 
 Überproportionale Lohnverbesserungen im Krankenhausbereich 
 Bereits zum 1. Januar 2022 werden diverse Zulagen für Beschäftigte im Gesundheitsdienst angepasst. Die Universitätsklinikzulage und die (dynamische) Pflegezulage werden auf 140 Euro monatlich, die Intensivzulage und die Infektionszulage auf 150 Euro monatlich angehoben. 
 Für Beschäftigte im Krankenhausbereich werden die Wechselschichtzulage auf 150 Euro monatlich und die Schichtzulage auf 160 Euro monatlich erhöht. 
 Eine monatliche Zulage in Höhe von 70 Euro erhalten weitere Berufsgruppen an Universitätskliniken wie Diätassistenten, Ergotherapeuten, Logopäden, (zahn-)medizinische Fachangestellte und medizinisch-technische Assistenten. 
  Eingruppierung: Vorerst Alles beim Alten  
 Zum Auftakt der diesjährigen Tarifrunde kündigte die TdL an, mit den Gewerkschaften über die Bewertung des Arbeitsvorgangs zu verhandeln. Bei den Gesprächen über dieses Rechtskonstrukt der Entgeltordnung hätte eine Neugestaltung der Eingruppierungsregeln erfolgen können, die sich auf die Gehaltshöhe der Beschäftigten ausgewirkt hätte. 
 Die Gewerkschaften blockierten diese Gespräche von vornherein, da sie Einkommensverluste für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befürchteten. Da die TdL in dieser Angelegenheit ohnehin schon vor dem Bundesverfassungsgericht klagt, kam man überein, die gerichtliche Entscheidung abzuwarten und erst dann weitere Beratungen zu erforderlichen Anpassungen in der Entgeltordnung aufzunehmen. 
 Reaktionen der Verhandlungspartner 
 Reinhold Hilbers, Finanzminister aus Niedersachsen und Verhandlungsführer der TdL, bezeichnete die Einigung als gutes und verantwortungsvolles Ergebnis. Damit seien verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Haushalte für die kommenden 24 Monate geschaffen worden. 
 ver.di-Vorsitzende Frank Werneke bezeichnete die Einigung als ein in weiten Teilen respektables Ergebnis, das ein weiterer Zwischenschritt auf den Weg zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen sei. 
 dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach betonte in einer ersten Stellungnahme, dass der Anschlag auf die Eingruppierung der Beschäftigten abgewehrt werden konnte. Hinsichtlich der Gehaltssteigerungen meinte er zwar, dass es für einen konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst mehr gebraucht hätte, diese Erkenntnis aber bei den Arbeitgebern gefehlt hätte. 
 Übertragung auf den Beamtenbereich 
 Für die Beamtinnen und Beamte bei den Ländern und in den Kommunen soll das Ergebnis vom 29. November 2021 zeit- und inhaltsgleich übernommen werden. Ausnahme hiervon ist Hessen, das bereits eigenständige Verhandlungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes geführt hat. 
 Das vereinbarte Paket hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2023. 
 Alle Informationen sowie praktische Arbeitshilfen zum Tarifrecht finden Sie hier:&amp;nbsp; Tarifrunde der Länder 2021     
 &amp;nbsp; 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2021-11-29T08:45:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Kein Tarifangebot vorgelegt</title>
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                                            Als „zwei verlorene Tage“ bezeichneten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes den am 2. November 2021 zu Ende gegangenen zweiten Verhandlungstermin in der Tarifrunde der Länder. Eine Ausweitung der Streikmaßnahmen wird angekündigt. 
                                        ]]>
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Kein Durchbruch erzielt 
 Am 1./2. November fand in Potsdam die zweite Verhandlungsrunde im Rahmen der diesjährigen Tarifgespräche für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder statt. Da die Vorstellungen beider Parteien noch weit auseinanderliegen, konnte keine Einigung erzielt werden. 
 Beide Gewerkschaften – ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion – beklagten nach dem Treffen, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in keinerlei Weise auf ihre Forderungen eingegangen sei. Sie zeigten sich erschrocken, dass die Arbeitgeberseite nicht daran denke, ein Angebot zur Lohnsteigerung in Höhe der momentanen Inflation, die 4,5 Prozent betrage, vorzulegen. Die TdL weise nur darauf hin, dass solche Gehaltssteigerungen in Anbetracht der momentanen Haushaltslage unrealistisch seien. 
 Kritik an der Blockadehaltung der TdL 
 Außer einem Zurückweisen der Arbeitnehmerforderungen hätte die TdL nach Gewerkschaftsangaben keinen Beitrag dazu geleistet, konstruktiv an den Gesprächen mitzuwirken. dbb-Vorsitzende Ulrich Silberbach empfinde es so, als fahre die TdL die Verhandlungen vor die Wand. Es sei widersprüchlich, wenn zwar die Ministerpräsidenten bei jeder Gelegenheit öffentlich Respekt und Wertschätzung für die Leistung der Kolleginnen und Kollegen betonten, aber an konkreten Verhandlungsfortschritten kein Interesse hätten. 
 Sonderbehandlung für Pflegekräfte? 
 Während die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für die Beschäftigten der Länder unter anderem eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 5 Prozent, mindestens um 150 Euro monatlich fordern, soll der Mindestbetrag im Gesundheitswesen bei 300 Euro liegen. Das sei in Hinblick auf den Personalmangel im Pflegebereich auch erforderlich. Für den Verhandlungsführer der TdL, Reinhold Hilbers, kommen jedoch separate Verhandlung für bestimmte Berufsgruppen nicht in Betracht. Es gelte, die Einheitlichkeit der Tarifpolitik zu bewahren. 
 Aufruf zu Arbeitskampfmaßnahmen 
 Die dritte Verhandlungsrunde ist für den 27. und 28. November angesetzt. Ver.di hat bis dahin die Parole „Wer nicht hören will, muss fühlen“ ausgegeben und ruft zu Streiks auf. Ver.di-Vorsitzender Frank Werneke versteht die jetzige Haltung der Arbeitgeber als klare Kampfansage, für Gehaltssteigerungen und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen auf die Straßen zu gehen. In den nächsten Wochen wird daher mit Beeinträchtigungen bei den Universitätskliniken, Kitas, Berufsschulen und Ämtern zu rechnen sein. 
 Alle Informationen sowie praktische Arbeitshilfen zum Tarifrecht finden Sie hier:&amp;nbsp; Tarifrunde der Länder 2021  
 &amp;nbsp; 
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                            <updated>2021-11-03T08:45:00+01:00</updated>
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            <title type="text">TV-H 2021: Tarifabschluss Hessen als Vorbild?</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Die Tarifeinigung vom 15. Oktober 2021 zwischen ver.di und dbb mit dem Land Hessen könnte auch eine Signalwirkung für die Tarifrunde der Länder haben, da die Forderungen der Gewerkschaften ähnlich (gewesen) sind.
                                        ]]>
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Gewerkschaftsforderungen in Hessen 
 Zum Auftakt der diesjährigen Tarifrunde verlangten die Gewerkschaften fünf Prozent mehr Einkommen bei einem Mindestbetrag von 175 Euro. Die hessischen Ausbildungs- und Praktikantenentgelte sollten um 100 Euro monatlich angehoben werden. Um die Forderungen zu unterstreichen, fanden vor allem am 13. Oktober 2021 Warnstreiks statt. In Wiesbaden versammelten sich etwa 750 Teilnehmer, die von ihrem Arbeitgeber auch eine finanzielle Wertschätzung begehrten. 
 Abschluss in Corona-Zeiten 
 Im Rahmen der Tarifgespräche am 14. und 15. Oktober 2021 gelang den Tarifvertragsparteien zum TV-H eine Einigung, wonach die Gehälter um vier Prozent in zwei Schritten steigen: Zum 1. August 2022 erfolgt eine Erhöhung um 2,2 Prozent und zum 1. August 2023 eine weitere Erhöhung um 1,8 Prozent bei einem Mindestbetrag von 65 Euro. Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum 1. August 2022 und 1. August 2023 um jeweils 35 Euro erhöht. Das Tarifergebnis beinhaltet zudem eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro, die den Beschäftigten noch im Jahr 2021 steuer- und sozialabgabenfrei zufließen wird. 
 Stärkung des öffentlichen Dienstes in Hessen 
 Neben den finanziellen Aspekten wurden mehrere Pakete zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes beschlossen: Neben verbesserten Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden verständigte man sich auf ein Fachkräftepaket (Einführung neuer Entgeltstufen 1a und 1b sowie 16 – die betragsmäßig 500 Euro über den jeweiligen Stufen der EG 15 liegen soll), ein Familienpaket (zusätzliche Kindkranktage für privat versicherte Beschäftigte und zusätzlicher Freistellungsanspruch nach der Entbindung eines Kindes) und eine zeitlich befristete Option zur Umwandlung eines Teils der derzeitigen Jahressonderzahlung in zwei zusätzliche freie Tage („Freizeit statt Entgelt“). 
 Digitalisierungstarifvertrag Hessen 
 Auch für die Tarifbeschäftigten in Hessen wird es ab dem 1. Januar 2022 einen DigiTV geben, der im Wesentlichen dieselben Regelungen wie bei den Bundesbeschäftigten haben wird. Die Vorschriften des neuen Tarifvertrages behandeln sowohl die Aspekte der Arbeitsplatzsicherung als auch die der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen, die mit der Digitalisierung und der Veränderungen der Arbeitsprozesse in den Behörden einhergehen. 
 TVöD-Abschluss in der Pandemie 
 Im Rahmen der diesjährigen TV-L Tarifrunde betont die Arbeitgeberseite die schwierige finanzielle Lage, die in den Länderhaushalten aufgrund der Sars-Cov-2-Pandemie entstanden ist. Bereits in der Pandemie kam der letztjährige TVöD-Tarifabschluss zustande, wo die Gehälter der Beschäftigten bei Bund und Kommunen zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent bei einem Mindestbetrag von 50 Euro und um weitere 1,8 Prozent ab 1. April 2022 erhöht worden sind/erhöht werden. Daneben gab es eine nach den Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Sonderzahlung 2020 in Höhe von 300 bis 600 Euro. Zwar hat diese Einigung vom 25. Oktober 2020 keine unmittelbare Auswirkung auf den Tarifbereich der Länder, zeigt aber auf, unter welchen Rahmenbedingungen eine Tarifeinigung in der Länderrunde zustande kommen könnte. 
 Einfluss des hessischen Ergebnisses auf die Länder? 
 Die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion fordern eine Gehaltssteigerung für die Tarifbeschäftigten der Länder von fünf Prozent bei einem Mindestbetrag von 150 Euro. Die Auszubildenden- und Praktikantenvergütungen sollen um 100 Euro angehoben werden und für die Beschäftigten im Gesundheitswesen soll es 300 Euro mehr geben. Angesichts der Tarifeinigung in Hessen werden erste Stimmen laut, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sich an Hessen ein Beispiel nehmen sollte. So meint Volker Geyer, stellvertretender dbb-Bundesvorsitzende, dass die TdL die Verhandlungskultur übernehmen solle, die die hessischen Verhandlungen geprägt habe. Auf Drohkulissen habe das Land Hessen verzichtet und stattdessen zur Gestaltung eines attraktiven öffentlichen Dienstes beigetragen. Auch habe das Land Hessen verzichtet, eine Forderung nach der Neugestaltung des Arbeitsvorgangs zu erheben. 
 &amp;nbsp; 
                ]]>
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                            <updated>2021-10-21T08:45:00+02:00</updated>
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            <title type="text">TV-L Tarifrunde 2021: Gespräche vertagt</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Ohne sich einem Ergebnis anzunähern, sind am 8. Oktober 2021 die ersten Gespräche zwischen dem Arbeitgeberverband TdL und den Gewerkschaften zu Ende gegangen. Indes stehen schwierige Verhandlungen an, die von Streikmaßnahmen begleitet werden könnten.
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Inflationsausgleich erwirken 
 Mit ihrer Kernforderung nach einer Entgeltsteigerung von 5 Prozent bei einem Mindestbetrag von 150 Euro haben sich die Gewerkschaften dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di zum Auftakt der diesjährigen Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder an den Verhandlungstisch begeben. Für Auszubildende, Praktikanten und dual Studierende forderten sie eine Einkommenserhöhung von 100 Euro. In Anbetracht der momentanen Inflation sei diese Verbesserung der Gehälter notwendig. 
 Kein Angebot von den Ländern vorgelegt 
 Nach den rund zwei Stunden andauernden Gesprächen gab es jedoch kein Angebot der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die Gewerkschaftsvertreter zeigten sich hierüber enttäuscht. Sie befürchten, dass die anstehenden Haushaltssanierungen auf Kosten der Beschäftigten stattfänden. dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach beklagt, dass das Mantra der leeren Kassen nicht helfe, den öffentlichen Dienst wettbewerbsfähig zu gestalten und Nachwuchs zu gewinnen. ver.di Chef Frank Werneke hofft darauf, dass nach dann den für den November erwarteten Steuerschätzungen, die voraussichtlich Steuermehreinnahmen verzeichnen würden, es eine Haltungsänderung der Arbeitgeber gäbe. 
 Keine überproportionale Lohnerhöhung für Gesundheitsberufe 
 Um die Leistungen der Beschäftigten im Gesundheitswesen während der Corona-Pandemie zu würdigen, forderten die Gewerkschaften für diese Berufsgruppe ein Gehaltsplus von 300 Euro. Dieses Begehren ist umgehend von der Arbeitgeberseite zurückgewiesen worden. Die zeitweise Belastung zu Corona-Zeiten dürfe nicht dazu führen, dass es eine dauerhafte überproportionale Lohnerhöhung für einzelne Berufe gebe. Reinhold Hilbers, Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, wies darauf hin, dass das eine Lohnsteigerung von bis zu 12,8 Prozent bedeute. Angesichts bereits erhaltener Sonderzahlungen sei das nicht vertretbar. 
 Neue Gespräche im November 
 Für den 1. und 2. November 2021 ist die zweite Verhandlungsrunde angesetzt. Für weiteren Konfliktstoff dürfte das Ansinnen der Arbeitgeberseite sorgen, über die Neubewertung des Arbeitsvorgangs zu verhandeln. Für Reinhold Hilbers sei es nicht hinnehmbar, dass nur über Gewerkschaftsforderungen gesprochen werden dürfe, während hingegen für die Vorstellungen der Arbeitgeber kein Platz sei. Nach Ansicht von Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, bedeute diese Thematik lediglich eine Entwertung der Arbeit mit damit verbundenen Lohneinbußen für die Arbeitnehmer. Er werde es nicht hinnehmen, dass am Ende die Beschäftigten die von ihnen erkämpfte Gehaltserhöhung selber bezahlt werde. Mit bald stattfindenden Arbeitskampfmaßnahmen kann daher gerechnet werden. 
 Alle Informationen sowie praktische Arbeitshilfen zum Tarifrecht finden Sie hier:&amp;nbsp; Tarifrunde der Länder 2021  
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            <title type="text">TV-L Tarifrunde 2021: Streit um das Eingruppierungsverfahren </title>
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                                            Die Auseinandersetzung um den Begriff „Arbeitsvorgang“ lässt bei der anstehenden Tarifrunde der Länder einen harten Konflikt erwarten. Es geht dabei um die Frage, wie hoch Angestellte vergütet werden sollen.
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                 Für die Eingruppierung der Beschäftigten in das Entgeltsystem – und damit verbunden die Frage nach der Höhe des Gehalts – spielt der Rechtsbegriff des Arbeitsvorgangs eine bedeutsame Rolle. Arbeitgeber sind verpflichtet, für jeden Stelle Arbeitsvorgänge zu bilden, wobei diese alle Einzeltätigkeiten umfassen, die für das Erreichen des geforderten Arbeitsergebnisses notwendig sind. Je schwieriger und mit mehr Verantwortung verbunden der Arbeitsvorgang ist, desto höher fällt das Entgelt der Tarifbeschäftigten aus. 
 Standpunkt der Arbeitgeberseite 
 Die Arbeitgeber sind daran interessiert, eine Feindifferenzierung nach schwierigeren und weniger schwierigeren Aufgabenteilen vorzunehmen. Während die Bildung von großen Arbeitsvorgängen vorteilhafter für die Beschäftigten sind, sind viele kleinere und differenzierte Arbeitsvorgänge besser für die Arbeitgeberseite. 
 Forderungen der Gewerkschaften 
 Die Gewerkschaften befürchten, dass durch eine Neuregelung des Begriffs „Arbeitsvorgang“ nach Vorstellungen der Arbeitgeberseite die Arbeitnehmer in niedrigere Entgeltgruppen eingruppiert werden bzw. eingestellt werden, was zu einem Gehaltsverlust oder eine niedrigerem Einstiegsgehalt führen würde. Dadurch würde die Attraktivität des öffentlichen Dienstes leiden. 
 Zwar einigte man sich im Rahmen der Tarifeinigung vom 2. März 2019, Gespräche aufzunehmen, um eine unterschiedliche Eingruppierung anhand des zeitlichen Umfangs, in dem eine bestimmte Anforderung, wie Schwierigkeit und Verantwortung, innerhalb der auszuübenden Tätigkeit erfüllt sein muss, sicherzustellen. 
 Die Gewerkschaften befürchten jedoch, dass das nur ein Versuch der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sei, das jetzige Eingruppierungssystem aushebeln zu wollen. Sie kündigten an, dass es keine Tarifeinigung mit ihr geben werde, wenn es zu Verschlechterungen bei der Eingruppierung kommen sollte. 
 Alle Informationen sowie praktische Arbeitshilfen zum Tarifrecht finden Sie hier:  Tarifrunde der Länder 2021  
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                            <updated>2021-08-27T08:45:00+02:00</updated>
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            <title type="text">TV-L Tarifrunde: Gewerkschaften fordern 5 Prozent mehr Gehalt</title>
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                                            Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder wird ab Oktober über deren Gehaltssteigerungen verhandelt. Am 26. August 2021 haben die Gewerkschaften ihre Forderungen für die kommende Tarifrunde 2021 bekanntgegeben.
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                 Das erste Treffen zwischen den Gewerkschaften dbb Beamtenbund und Tarifunion und ver.di auf Arbeitnehmerseite sowie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Arbeitgeberseite ist für den 8. Oktober 2021 in Potsdam angesetzt worden. Erwartet werden – nicht nur pandemiebedingt – schwierige Verhandlungen. 
 Erhöhung der Tabellenentgelte 
 Im Rahmen des letzten Tarifabschlusses vom 2. März 2019 sind die Entgelte im Länderbereich zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 jeweils um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 um ein Gesamtvolumen von weiteren 1,4 Prozent angehoben worden. Die Gewerkschaftsseite war mit dem Kompromiss sehr zufrieden. Allerdings wurde die Einigung vor Ausbruch der Coronapandemie geschlossen, die eine starke Belastung für den Finanzhaushalt der Länder darstellt. 
 Bereits von der Pandemie geprägt war der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 25. Oktober 2020, der eine Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro, und zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent vorsieht. Daneben einigte man sich auf eine einmalige Corona-Sonderzahlung 2020, die sozial gestaffelt wurde (600 Euro für Entgeltgruppen 1 bis 8, 400 Euro für die Entgeltgruppen 9a bis 12, 300 Euro für die Entgeltgruppen 13 bis 15). 
 Die am 26. August 2021 vorgestellten Gewerkschaftsforderungen bewegen sich in der Mitte: Verlangt werden 5 Prozent an Gehaltssteigerungen, mindestens aber 150 Euro für die rund 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Länder. Im Gesundheitswesen strebt man wegen der besonderen Belastung während der Pandemie 300 Euro mehr an und die Auszubildendenvergütung soll um 100 Euro monatlich gesteigert werden. 
 Gewerkschaften: Anerkennung der erbrachten Leistungen 
 Bei der Präsentation ihrer Forderungen betonten dbb-Vorsitzende Ulrich Silberbach und ver.di-Chef Frank Werneke, wegen der zurückgekehrten Inflation keine Reallohnverluste hinnehmen zu wollen. Zudem hätten Beschäftigten der Länder in der Corona-Krise Hervorragendes geleistet und es bedarf einer finanziellen Anerkennung ihrer Leistungen. 
 Arbeitgeberseite: Hinweis auf angespannte Haushaltslage 
 Der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers, der derzeit die TdL vertritt, hat bereits deutlich gemacht, dass die Länder nur enge finanzielle Spielräume für Gehaltssteigerungen sehen. Die Pandemie habe die Länder nicht nur gesundheitspolitisch getroffen. Sie hätten große Ausgaben tätigen müssen, um das Gesundheitswesen zu stärken, die Wirtschaft zu stützen, Kommunen unter die Arme zu greifen und den Bürgern zu helfen. 
 Übertragung des Ergebnisses auf Beamte der Länder und Kommunen 
 Den Verlauf der Verhandlungen werden auch die rund 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der Länder und Kommunen mit starkem Interesse verfolgen. Das bei den Tarifverhandlungen erzielte Ergebnis wird gewöhnlich auf die Besoldungsgesetze der Länder übertragen. Ausnahme hiervon ist Hessen – hier werden eigenständige Verhandlungen geführt. 
 Weitere Verhandlungstermine 
 Die zweite und dritte Verhandlungsrunde finden am 1./2. November 2021 und am 27./28. November 2021 in Potsdam statt. 
 Alle Informationen sowie praktische Arbeitshilfen zum Tarifrecht finden Sie hier:&amp;nbsp; Tarifrunde der Länder 2021  
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