Nach der Einigung der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder stellt sich die Frage, ob und wie das Ergebnis auf die Landesbeamtinnen und -beamten übertragen wird.
Nach dem ersten Überblick im Januar 2022 über die Besoldungsrunden der Länder 2021/2022 finden Sie hier nun den aktuellen Stand zur Besoldungsanpassung. Eine neue Entwicklung gibt es in Nordrhein-Westfalen.
Zum Hintergrund
Die Tariferhöhung TV-L 2021 für Tarifbeschäftigte lautete: Zum 1. Dezember 2022 erhalten die Beschäftigten 2,8 Prozent mehr Gehalt bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Außerdem wurde eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (steuer- und abgabenfrei spätestens im März 2022) sowie Zulagenerhöhungen im Pflegebereich ab 1. Januar 2022 vereinbart.
| Bundesland | Besoldungsanpassung | Sonderzahlung | Sonderzahlung Pensionäre |
| Baden-Württemberg | zeitgleich und inhaltsgleich | Ja | Nein |
| Bayern | 1:1 Übertragung | Ja | Nein |
| Berlin | Übernahme des Tarifergebnisses | Ja | Keine Angabe |
| Brandenburg | Tarifabschluss übertragen | Ja | Keine Angabe |
| Bremen | zeit- und inhaltsgleich | Ja | Keine Angabe |
| Hamburg | Tarifabschluss übertragen | Ja | Keine Angabe |
| Hessen | Übertragung des Tarifergebnisses | Ja, 1000 Euro | Keine Angabe |
| Mecklenburg-Vorpommern | zeitgleich und systemgerecht | Ja | Keine Angabe |
| Niedersachsen | inhalts- und wirkungsgleich | Ja | Keine Angabe |
| Nordrhein-Westfalen | 1:1 Übertragung | Ja | Nein |
| Rheinland-Pfalz | zeitgleich und systemgerecht | Ja | Nein |
| Saarland | zeit- und inhaltsgleich | Ja | Keine Angabe |
| Sachsen-Anhalt | zeitgleich und systemgerecht | Ja | Nein |
| Sachsen | Gespräche laufen | Gespräche laufen | Keine Angabe |
| Schleswig-Holstein | Übertragung 1:1, plus 0,6 Prozent | Ja | Nein |
| Thüringen | Tarifabschluss übertragen | Ja | Keine Angabe |