TV-L Tarifrunde 2021: Streit um das Eingruppierungsverfahren

Die Auseinandersetzung um den Begriff „Arbeitsvorgang“ lässt bei der anstehenden Tarifrunde der Länder einen harten Konflikt erwarten. Es geht dabei um die Frage, wie hoch Angestellte vergütet werden sollen.

Für die Eingruppierung der Beschäftigten in das Entgeltsystem – und damit verbunden die Frage nach der Höhe des Gehalts – spielt der Rechtsbegriff des Arbeitsvorgangs eine bedeutsame Rolle. Arbeitgeber sind verpflichtet, für jeden Stelle Arbeitsvorgänge zu bilden, wobei diese alle Einzeltätigkeiten umfassen, die für das Erreichen des geforderten Arbeitsergebnisses notwendig sind. Je schwieriger und mit mehr Verantwortung verbunden der Arbeitsvorgang ist, desto höher fällt das Entgelt der Tarifbeschäftigten aus.

Standpunkt der Arbeitgeberseite

Die Arbeitgeber sind daran interessiert, eine Feindifferenzierung nach schwierigeren und weniger schwierigeren Aufgabenteilen vorzunehmen. Während die Bildung von großen Arbeitsvorgängen vorteilhafter für die Beschäftigten sind, sind viele kleinere und differenzierte Arbeitsvorgänge besser für die Arbeitgeberseite.

Forderungen der Gewerkschaften

Die Gewerkschaften befürchten, dass durch eine Neuregelung des Begriffs „Arbeitsvorgang“ nach Vorstellungen der Arbeitgeberseite die Arbeitnehmer in niedrigere Entgeltgruppen eingruppiert werden bzw. eingestellt werden, was zu einem Gehaltsverlust oder eine niedrigerem Einstiegsgehalt führen würde. Dadurch würde die Attraktivität des öffentlichen Dienstes leiden.

Zwar einigte man sich im Rahmen der Tarifeinigung vom 2. März 2019, Gespräche aufzunehmen, um eine unterschiedliche Eingruppierung anhand des zeitlichen Umfangs, in dem eine bestimmte Anforderung, wie Schwierigkeit und Verantwortung, innerhalb der auszuübenden Tätigkeit erfüllt sein muss, sicherzustellen.

Die Gewerkschaften befürchten jedoch, dass das nur ein Versuch der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sei, das jetzige Eingruppierungssystem aushebeln zu wollen. Sie kündigten an, dass es keine Tarifeinigung mit ihr geben werde, wenn es zu Verschlechterungen bei der Eingruppierung kommen sollte.

Alle Informationen sowie praktische Arbeitshilfen zum Tarifrecht finden Sie hier: Tarifrunde der Länder 2021