Inklusion ist ein Menschenrecht

Anlässlich des Europäischen Protesttags für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai haben Menschenrechtsorganisationen und Sozialverbände gefordert, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen stärker vorangetrieben werden müsse.

So mahnt etwa das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen, dass die inklusive Gestaltung der Gesellschaft keine Option, sondern ein staatlicher Auftrag sei, der sich aus dem Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes und aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe.

Alle politisch Verantwortlichen müssten sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft und ein demokratisches Miteinander einsetzen, auf Bundesebene, in den Ländern und in den Kommunen. In einer Zeit, in der menschenrechtliche Prinzipien wie Inklusion und Gleichberechtigung zunehmend in Frage gestellt würden, sei dies bedeutender denn je, so Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.
Menschen mit Behinderungen seien in Deutschland nach wie vor mit vielen Barrieren konfrontiert. Sei es auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungssystem, bei der Gesundheitsversorgung, beim Zugang zu barrierefreiem Wohnraum oder zu Kultur- oder Freizeitangeboten. Wollten sie sich gegen Diskriminierung wehren, würden sie auch bei der Justiz auf Barrieren stoßen. Aus Sicht des Instituts sind deshalb maßgebliche Fortschritte bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen nötig.

Konkrete Lösungen gefragt

Auch die Präsidentin des VdK, Verena Bentele, betonte, dass gehandelt werden müsse. Es reiche nicht aus, sich im Koalitionsvertrag zu einer inklusiven Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu bekennen. „Hier sind konkrete Lösungen gefragt, die dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung endlich selbstverständlich an der Gesellschaft teilhaben können. Barrierefreiheit und Teilhabe sind kein Luxus, den man sich ab und an mal leistet, sondern ein Menschenrecht“, so Bentele
Der VdK fordert, dass private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Erst dann könnten Menschen mit Behinderung selbstverständlich ins Kino oder Restaurant gehen, einkaufen oder sich eine passende Arztpraxis aussuchen. Auch die Bahnhöfe im Nah- und Fernverkehr müssten barrierefrei werden. Der Umbau dürfe nicht nur auf Bahnhöfe mit mehr als 1000 Reisenden pro Tag beschränkt sein.

Barrierefreiheit als Grundsatz

Zudem dringt der VdK darauf, Barrierefreiheit als Grundsatz in das Baugesetz und in die Förderrichtlinien aufzunehmen. Dies würde dem Bau barrierefreier Wohnungen einen Schub verleihen. Bundesweit fehlen laut VdK drei Millionen barrierefreie Wohnungen.
Die Bundesregierung müsse zudem mehr gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen tun. Es bedürfe einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Wichtig sei die Einführung eines niedrigschwelligen Schlichtungsverfahrens, um Streitfälle außergerichtlich lösen zu können. Auch die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen müssten ausgeweitet werden.
Häufig benachteiligt

Im Arbeitsleben seien Menschen mit Behinderung trotz guter Qualifikation oft benachteiligt. Ihre Arbeitslosenquote liege über dem Durchschnitt, sie seien zudem länger arbeitslos. Der VdK fordert deshalb, die Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben zu stärken. Mit Blick auf den Arbeitskräftemangel seien Arbeitgeber gut beraten, das Potenzial von Beschäftigten mit Behinderung zu nutzen und sie in ihren Betrieben zu halten.
Rund um den Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, am 5. Mai setzen sich zahlreiche Menschen in Deutschland mit Aktionen oder Veranstaltungen für Inklusion und Teilhabe und gegen Diskriminierung ein. Der Protesttag findet seit mehr als 30 Jahren statt und steht 2025 unter dem Motto "Wir sind 10 Millionen - Menschenrechte sind nicht verhandelbar!“

Quelle: Presseportal, PM 5.5.25, Deutsches Institut für Menschenrechte, PM VdK, 5.5.2025