Berufliche Betreuerinnen und Betreuer, berufsmäßige Vormundinnen und Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger erhalten künftig mehr Geld.
Die Bundesregierung hat den Rentenversicherungsbericht 2024 vorgelegt. Demnach bestehen zwischen den Renten von Männern und Frauen sowie zwischen den Renten in den Bundesländern in Ost und West noch immer große Unterschiede.
Menschen, die rechtlich betreut werden, müssen nicht in jedem Fall stationär ins Krankenhaus gebracht werden, wenn sie zwangsweise medizinisch behandelt werden müssen. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Regelung sei mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit teils unvereinbar.
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit vorgelegt (20/13749).
Das Familien- und Pflegegeld in Bayern soll ab 2026 stark gekürzt werden. Das hat das bayerische Kabinett beschlossen. Angesichts knapper Kassen halbiert der Freistaat die direkten Familien-, Krippen- und Landespflegegeldzahlungen.
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt zum Beginn des Jahres 2025 um 0,2 Prozentpunkte. Das geht aus einer Verordnung (20/13710) der Bundesregierung hervor.
Bei der ConSocial, der Leitmesse für die Sozialwirtschaft in Nürnberg, wurde Mitte Oktober die neue Publikation von Thomas Prinz und Renate Kränzl-Nagl von der Fachhochschule Oberösterreich über nachhaltiges Risikomanagement präsentiert.
Mit einer Reform der Notfallversorgung soll Patientinnen und Patienten künftig effektiver geholfen und der Überlastung von Rettungsdiensten und Notaufnahmen entgegengewirkt werden.
Natürlich lassen wir uns das Doppeljubiläum nicht entgehen und heißen Besucherinnen und Besucher an unserem Stand 113 in Halle 3 A an beiden Tagen herzlich willkommen.
Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vorgelegt.
Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ (20/12789) vorgelegt.
Der Befehlshaber des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr, Generalleutnant André Bodemann, und der Bundesvorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Thomas Mähnert, haben in dieser Woche eine Vereinbarung zur engen Kooperation beider Organisationen unterzeichnet.