Für die meisten Menschen ist Wohnen der größte Posten im monatlichen Budget. Insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen sind die Mieten in den vergangenen 20 Jahren stetig gestiegen. Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse soll Wucher verhindern. Nun soll sie bis zum 31.Dezember 2029 verlängert werden. Das hat die Bundesregierung beschlossen.
„Wohnen darf kein Luxusgut werden“, erklärt dazu die neue Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Da die geltende Mietpreisbremse Ende 2025 auslaufe, habe es einer Verlängerung bedurft. „Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit“, so Hubig in ihrer Erklärung.
Die Verlängerung der Mietpreisbremse solle nur ein erster Schritt sei. Im Koalitionsvertrag seien weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geplant, heißt es in der Mitteilung des Bundesjustizministeriums.
So soll mehr Transparenz bei den Nebenkosten geschaffen werden. Auch Verträge mit Indexmieten sollen strengeren Regeln unterworfen und der Mieterschutz bei möblierten Wohnungen verbessert werden. „Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können. Ein starker Mieterschutz ist uns in der Bundesregierung ein gemeinsames Anliegen,“ so Hubig.
Gesetzliche Regeln zur Miethöhe
Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln zur Miethöhe, deren Zweck es ist, den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen zu verlangsamen. Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Dort, wo die Mietpreisbremse Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen und wird anhand der tatsächlichen Marktlage ermittelt oder an dieser orientiert. Vielerorts geben Mietspiegel Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete.
Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Die Landesregierungen können betreffende Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmen. Das geltende Recht sieht vor, dass Rechtsverordnungen, mit denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht wird, spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten. Ohne eine Verlängerung fänden die Regeln über die Mietpreisbremse spätestens ab dem 1. Januar 2026 keine Anwendung mehr.
Moderaterer Anstieg
Die Mietpreisbremse hat laut Bundesregierung den Mietanstieg zumindest moderat verlangsamt. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse würde dazu führen, dass die Mieten bei Wiedermietung schneller ansteigen würden. Das würde insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen treffen.
Quelle: Newsletter BMJ vom 28.5.2025