Längere Fristen für Investitionen in die Ganztagsbetreuung

Bundesländer und Kommunen, die in die Ganztagsbetreuung investieren, sollen bis 2030 Zeit bekommen, um die Fördermittel abzurufen. Dazu haben CDU/CSU und SPD einen gemeinsamen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule soll ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise eingeführt werden und gilt zunächst für Erstklässler. Bis 2030 sollen dann stufenweise alle Grundschüler ganztägig betreut werden können.
Dafür hat der Bund den Ländern ein Förderprogramm bereitgestellt, dessen Mittel aber offenbar vielfach nicht rechtzeitig innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen abgerufen wurden.

„Als Investitionshemmnisse sind insbesondere bei größeren Bauvorhaben (Planungs-)-Unsicherheiten für Länder und deren Kommunen festzustellen. Mitunter sind die Landesprogramme, die die jeweilige landesrechtliche Ausgestaltung der Förderanträge regeln, erst im Jahr 2024 in Kraft getreten, sodass Unsicherheiten bestehen, ob entsprechende Baumaßnahmen bis Ende 2027 aufgrund umfangreicher Planungsprozesse, aktueller und erwarteter Fachkräfteengpässe in Bau(planungs-)berufen sowie Lieferengpässen abgeschlossen werden können“, führen die Fraktionen in dem nun vorgelegten Entwurf aus.

Zwei Jahre länger Zeit

Deshalb wollen Union und SPD das Investitionsprogramm Ganztagsausbau um zwei Jahre verlängern. Das bedeutet konkret eine Änderung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG), damit Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können und deren Abrechnung bis 30. Juni 2030 erfolgen kann. Darauf aufbauende Fristenregelungen, insbesondere zur Mittelumverteilung, sollen entsprechend angepasst werden. Die Frist zur Auflösung des Sondervermögens im Ganztagsfinanzierungsgesetz GaFG wird damit ebenfalls um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2030, verlängert.

Es fehlen 700.000 Plätze

Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft fehlen bundesweit derzeit rund 700.000 Ganztagsbetreuungsplätze. Obwohl die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ein wichtiger Faktor für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist, war erst 2021 die Entscheidung für einen Rechtsanspruch auf Bundesebene gefallen. Viele Kommunen in Deutschland sind derzeit allerdings so schlecht bei Kasse, dass sie den Ganztagsausbau selbst nicht stemmen und deshalb auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Quelle: Bundesrat Kompakt, 23.5.25; IW