Aktuelle News

Das Gericht stellte klar, dass Tagegeld für Verpflegungsmehraufwand nicht gewährt wird, wenn zwischen Dienststätte oder Wohnung und dem Ort des Dienstgeschäfts lediglich eine „geringe Entfernung“ besteht. Diese „geringe Entfernung“ betrug typisierend höchstens zwei Kilometer.
Nicht genommener Urlaub kann verfallen – oder muss ausgezahlt werden. Was zum Jahresende gilt.
Am 3. Dezember 2026 legte die Arbeitgeberseite in der Tarifrunde der Länder kein Angebot zu einer Lohnerhöhung vor.
Angesichts wachsender Investitions- und Transformationsbedarfe müssen Kommunen ihre Wirtschaftsförderung neu aufstellen — mit Blick auf Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit.
Vom 1. Mai bis 31. Juli 2026 werden die Personalratswahlen in Bayern stattfinden. Der Wahlvorstand muss zahlreiche Fristen und gesetzliche Vorgaben beachten, um eine „anfechtungssichere“ Wahl durchzuführen.
Die Gewerkschaften dbb und ver.di haben ihre Forderungen für die Einkommensrunde 2025/26 für die Beschäftigten der Länder vorgestellt (mit Prognosetabellen).
Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit heute veröffentlichtem Beschluss nahezu sämtliche A-Besoldungen des Landes Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig. Die Besoldung unterschritt in vielen Gruppen die Mindestbesoldung. Der Gesetzgeber muss bis zum 31. März 2027 nachbessern.
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass Disziplinarbehörden keine Justizbehörden im Sinne des § 474 Abs. 1 StPO sind. Sie handeln im Rahmen der Verwaltungs-, nicht der Strafrechtspflege. Ein Akteneinsichtsrecht besteht nur nach strengeren Voraussetzungen.




Der neue Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) verändert die Anforderungen an Behörden und kommunale Krisenstrukturen.
Das Bundesverwaltungsgericht stärkt den Schutz gefährdeter Personen: Unter bestimmten Bedingungen ist eine Auskunftssperre im Melderegister möglich.
Bund, Länder und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) arbeiten gemeinsam an einem umfassenden Konzept, um den zivilen Bevölkerungsschutz an die veränderte Sicherheitslage anzupassen.
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass Bundesbeamte unmittelbar aus EU-Recht einen Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei der Geburt ihres Kindes haben.
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