Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und das Land Hessen erzielten am 24. Mai 2024 einen Tarifkompromiss für die Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken.
Die niedersächsische Landesregierung hat am 28.05.2024 einen entsprechenden Antrag für die Bundesratssitzung beschlossen.
Zusammenführung der 1985 erlassenen 1. und 2. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Titels XI – Gewerbezentralregister – der Gewerbeordnung beschlossen
Die Bundesregierung hat am 22. Mai 2024 den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes beschlossen.
Vergangenen Freitag ging das von der Ampelkoalition geplante Berufsvalidierungs- und-digitalisierungsgesetz, kurz BVaDiG, in die erste Lesung. Dabei wird, wie so oft, der Titel dem Inhalt nicht gerecht.
Mit dem Gesetz sollen volljährige Menschen ihren Geschlechtseintrag (männlich, weiblich, divers oder keine Angabe) und Vornamen künftig per Selbstauskunft beim Standesamt ändern können
Bundesregierung beschließt weitere Entbürokratisierung und Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen. Die Beantragung von Ausweisdokumenten wird bundeseinheitlich komfortabler.
Am 14.03.2024 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über aktualisierte EU-Vorschriften für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Feuerwaffen in die bzw. durch die EU erzielt.
Die Entgelte für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken erhöhen sich zum 1. April 2024 um 4 Prozent und zum 1. Februar 2025 um weitere 6 Prozent.
EuGH: Allerdings ist die EU-Verordnung auf die falsche Rechtsgrundlage gestützt worden. Daher erklärt der Europäische Gerichtshof sie für ungültig. Ihre Wirkung wird bis zum 31.12.2026 aufrechterhalten
Das „Weinrecht“ feiert Jubiläum! Seit 50 Jahren bringen unsere Autoren Wilhelm Schevardo und Josef Koy das Werk auf den neuesten Stand der Gesetzgebung. Im Interview mit der Walhalla-Fachredaktion blickt Wilhelm Schevardo auf die Anfänge zurück.
Tarifbeschäftigte des Landes Hessen erhalten 2024 einen Inflationsausgleich von 3.000 Euro sowie eine Entgelterhöhung um 200 Euro zum 1. Februar 2025 und weiteren 5,5 Prozent zum 1. August 2025.