Durch Pflegebedürftigkeit werden immer mehr zum Sozialfall. Muss die Versicherung dann aufgelöst werden? Oder umgekehrt: Kann man Vermögen „schonen“, wenn man eine Sterbegeldversicherung abschließt?
Die Verschärfung von Abschiebeanordnungen durch die Neufassung von § 58a AufenthG ist verfassungsgemäß.
Um die digitale Kommunikation von Bürgern und Verwaltung zu verbessern, wurden viele Vorschriften geändert.
Mehr Soldaten, bessere Ausstattung und Infrastruktur – bislang bezogen sich die Ankündigungen zur finanziellen Mehrausstattung der Truppe nur auf allgemeine Angaben. Nun verkündete die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in Hammelburg, wo ein Teil des erhöhten Etats konkret hinfließen soll: direkt vor Ort in die Ausbildungsstätte des Heeres.
Die Bildung der Referenzgruppe und die Zuteilung eines Rangplatzes hierin legen die künftige berufliche Entwicklung des freigestellten Personalratsmitglieds und seine Chancen auf eine höherwertige Verwendung und Beförderung weitgehend fest.
Der Pflegemindestlohn steigt ab Januar 2018 auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten. Anfang 2019 und 2020 wird er nochmals erhöht. Von diesem Mindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, profitieren vor allem Pflegehilfskräfte. Eine entsprechende Verordnung hat das Kabinett passiert.
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen für Minderjährige künftig unter richterlichem Genehmigungsvorbehalt
Der Bundestag hat in seiner Nachtsitzung am 29.06.2017 in 2./3. Lesung den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“ (Drs. 18/11278) angenommen.
In Auslandseinsätzen gilt die Bundeswehr als Repräsentant Deutschlands. Vor diesem Hintergrund bestehen strenge Regeln für das Verhalten von Soldatinnen und Soldaten. Die Marine verbietet es daher grundsätzlich, alkoholische Bordgetränke mit an Land zu nehmen.
Die Bundeswehr kommt aktuell nur schwer aus den negativen Schlagzeilen heraus. Zunächst wurde in der Presse ausgiebig über das Fehlverhalten von einzelnen Soldaten in Pfullendorf, Bad Reichenhall und Illkirchen berichtet.
Wir trauern um Stephan F. Wagner, Autor und Mitherausgeber der Blauen Reihe, der am 08. Juni 2017 plötzlich und unerwartet verstorben ist.
Der Dienst in einem Staffelgefechtsstand kann nicht mit dem Dienst in einem Bunker gleichgesetzt werden. Deshalb steht Soldatinnen und Soldaten, die in einem solchen Gefechtsstand Dienst haben, keine Erschwerniszulage zu. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem aktuellem Urteil vom 26. April 2017 (2 K 1352/16.KO).
An Offiziere werden hohe moralische Anforderungen gestellt. Schwerwiegende Straftaten oder dienstliche Verfehlungen lassen sich mit dem Berufsbild nicht vereinbaren. Aufgrund solcher schwerwiegender Vorwürfe (hier: Vergewaltigung) warf die Bundeswehr einen jungen Offiziersanwärter von der Offiziersschule.