Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 24.07.2018 (Az.: 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16) die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung präzisiert und gleichzeitig gesetzgeberischen Handlungsbedarf angemahnt.
Aufgrund des Personalmangels ist die Bundeswehr gewillt, qualifizierte Soldatinnen und Soldaten auch über das Ende ihrer ursprünglichen Dienstzeit hinaus bei der Bundeswehr zu halten.
Das Segelschulschiff Gorch Fock ist ein Aushängeschild der Bundeswehr im Allgemeinen und der Marine im Besonderen.
Für das Personalmanagement im Land Berlin gelten künftig einheitliche Rahmenbedingungen. Eine entsprechende Vereinbarung hat Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen heute mit Vertretern des Hauptpersonalrats unterzeichnet. Die Vereinbarung setzt für alle Dienststellen des Landes Berlin einheitliche Standards.
Die Vertragsparteien haben sich bei den Tarifverhandlungen TVöD 2018 geeinigt. Neben einer stufenweisen Entgelterhöhung erhalten die Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe 6 eine Einmalzahlung von 250,- Euro. Die Einigung und deren Auswirkungen hier im Überblick.
Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil zum Rundfunkbeitrag gefällt: Danach ist die Rundfunkbeitragspflicht im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12. Juli 2018 – 1 C 16.17 entschieden, dass generalpräventive Gründe ein Ausweisungsinteresse begründen können, welches wiederum der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entgegensteht.
Wird über einen Asylantrag nicht innerhalb einer Zeitspanne von drei Monaten entschieden, so kann der Asylbewerber mittels Untätigkeitsklage gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgehen. Wurde er noch nicht angehört, so besteht das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers hinsichtlich der Verpflichtung des BAMF zur Bescheidung seines Antrages.
Mit Urteil vom 19.06.2018 (11 N 17.1693) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Regelung in § 2 Abs. 1 der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Taxigewerbe (Taxiordnung) für unwirksam erklärt, wonach Taxis im Stadtgebiet nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen.
Dieses Urteil war mit großer Spannung erwartet worden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Juli 2018 entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht.
Erst im Januar hatte das VG Kassel (1 K 6770/17.KS) einem Berufssoldaten zugestanden, dass seine Einsatzzeiten, die vor dem Stichtag 1.12.2002 zurückgelegt wurde, auf die Versorgungsbezüge angerechnet werden dürfen.
Die Finanzlage war schon mal schlechter: Der Wehretat sieht für dieses Jahr ein Plus von zwei Milliarden Euro vor, 2019 gar noch einmal vier Milliarden Euro mehr.