Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie – Auswirkungen auf das Bundesrecht

Die Europäische Union strebt eine Harmonisierung des Feuerwaffenrechts an. Dazu hat sie die Richtlinie 2017/853 ins Leben gerufen. Ziel der Richtlinie ist es, durch die Schließung von Schutzlücken einen positiven Effekt für die Innere Sicherheit abzuleiten.

Konkret gemeint sind damit zum Beispiel die uneinheitlichen Standards

  • beim Umbau von scharfen Schusswaffen zu Salutwaffen,
  • bei der Deaktivierung von Schusswaffen sowie
  • bei der Kennzeichnung und damit der Nachverfolgbarkeit von Waffen und Waffenteilen.

Die Bundesregierung möchte diese Maßnahmen in das Bundesrecht übertragen. Aktuell ist ein Gesetzentwurf zur innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 in Vorbereitung. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Anpassungen des Waffengesetzes und wichtiger Nebengesetze erforderlich. Diese Planung dauert derzeit noch an. Zu dem Gesetzentwurf wird auch eine Schätzung des Erfüllungsaufwandes für Bürger und Verwaltung vorgenommen, die derzeit der Bundesregierung jedoch noch nicht vorliegt.

Der Grund für die Neuregelung auf EU-Ebene war der Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten. Die Aufhebung der Kontrollen des Waffenbesitzes an den innergemeinschaftlichen Grenzen erfordert eine einheitliche Regelung des Erwerbs und Besitzes sowie des Verbringens von Feuerwaffen in einen anderen Mitgliedstaat.

Quelle: Bundestag.de