Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung

Ab dem 1. Januar 2019 haben ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit einen einheitlichen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Paradigmenwechsel wurde mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) auf den Weg gebracht.

Beihilfe fällt weg

Die generellen Zugangsmöglichkeiten zur gesetzlichen Krankenversicherung werden dazu um ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung erweitert. Zudem erhalten ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit während des Bezugs von Übergangsgebührnissen nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird.

Der Anspruch auf Beihilfe während der Phase des Bezugs von Übergangsgebührnissen gilt als nicht mehr zeitgemäß, da derartige Leistungen sonst nur Angehörigen des öffentlichen Dienstes und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern mit Anspruch auf Versorgung auf Lebenszeit zustehen.

Vorteile für ältere Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten

Insbesondere von Vorteil ist diese Anpassung für solche Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, die aufgrund verpasster Mindestversicherungszeiten oder eines hohen Lebensalters in die teure Private Krankenversicherung hätten wechseln müssen.