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Neue Vornamensortierung möglich

Voraussetzung

Voraussetzung der vom Gesetzgeber so bezeichneten Vornamensortierung ist, dass der Name einer Person deutschem Recht unterliegt die Person mehrere Vornamen hat.

Grenzen

Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist nicht zulässig.

Beglaubigung bzw. Beurkundung

Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Sie kann auch von den Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet werden.

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