Bereits seit 2013 müht sich die Bundeswehr, die Masse an Dienstvorschriften und Erlassen, die seit dem Gründungsjahr 1955 verfasst wurden, in den Griff zu bekommen. So manches Schriftstück war aus der Zeit gefallen, galt für längst aufgelöste Einheiten, besaß aber trotzdem eine unendliche Gültigkeit. Daher ist es erklärtes Ziel der Reformer seit über fünf Jahren, ein überschaubareres und geordnetes Regelungswerk zu schaffen.
Fortschritte sind zu verzeichnen
Wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag jetzt bekannt gab, sind seit dem Startschuss bereits 3.500 alte Regelungen (von 6.500) und 500 Formulare (von 2.000) außer Kraft gesetzt worden.
Dennoch ist die bürokratische Belastung weiter hoch. Bei einer Onlineumfrage gaben die Teilnehmer an, dass insbesondere der Aufwand bei fünf Themenfeldern große Belastungen hervorruft. Dies sind im Einzelnen:
- Personalgewinnung (Bewerbung/Einstellung),
- Reisekosten und Trennungsgeld (Abrechnung),
- Einsatzausbildung, Lehrgänge und Fortbildungen (Lehrgangsplatzmanagement),
- Mitzeichnungen (in Stäben) sowie
- Arbeitszeit/Mehrarbeit von Soldatinnen und Soldaten (vielfach fehlende elektronische Arbeitszeiterfassung).
Neue Belastungen
Es bleibt also noch viel zu tun, ein Ende des Programms ist nicht in Sicht. So kommen auch immer neue Bürokratiebelastungen auf die Soldatinnen und Soldaten zu. Beispiel neue Arbeitszeitverordnung, welche durch die manuelle Buchung/Erfassung der Arbeitszeit und die umfangreichen Bestimmungen bei der Anordnung und Genehmigung von Mehrarbeit (beispielsweise bei Übungen und einsatzgleichen Verpflichtungen) neuen Aufwand produziert.
One in, one out-Regel
Ein weiteres Ausufern der Regelungslandschaft möchte die Bundeswehr aber um jeden Preis verhindern. Deswegen plant das zuständige Referat die Einführung einer Bürokratiebremse, wie sie auch der Gesetzgeber eingebaut hat. Der „One in, one out-Regel“ folgend soll für jede neue Regelung eine alte außer Kraft gesetzt werden.