Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten vorgelegt.
Seit 2009 ist die Zahl der Asylbewerber in Deutschland stark angestiegen. 2015 hatten 476 649 Menschen in Deutschland Asyl beantragt. 2016 erreichte die Anzahl der Asylanträge einen Höchststand: Zwischen Januar und Dezember 2016 zählte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 745 545 Erst- und Folgeanträge auf Asyl und damit mehr als je zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, so die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Viele Asylanträge mit geringen Erfolgsaussichten
Im Jahr 2017 habe das BAMF insgesamt 222 683 Asylanträge entgegen genommen. Im laufenden Jahr 2018 seien es bislang 46 826 Anträge in den ersten drei Monaten gewesen. Darunter seien immer noch viele Asylanträge, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten hätten. Diese Anträge sollen daher zügiger bearbeitet und entschieden werden können, so dass im Falle einer Ablehnung auch die Rückkehr schneller erfolgen kann. Eine Möglichkeit hierzu biete die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten. Die Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten habe gemeinsam mit anderen Maßnahmen der Bundesregierung zu einem erheblichen Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Staaten geführt.
Tatsächlich Schutzbedürftige sollen profitieren
Durch den Gesetzentwurf sollen die Staaten Georgien, Demokratische Volksrepublik Algerien, Königreich Marokko und Tunesische Republik zu sicheren Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 GG sowie Artikel 37 der Richtlinie 2013/32/EU bestimmt werden. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz lägen bei Antragstellern aus den oben angegebenen Staaten nur in wenigen Einzelfällen vor.
Durch die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge würden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren sowie für die Versorgung der in Deutschland aufhältigen Asylsuchenden belastet. Dies gehe im Ergebnis zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stünden. Durch die Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten werde Deutschland als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibe unberührt.
Ein Beitrag von Dr. Hans-Peter Welte