Zum 1. August 2015 trat die Reform des Aufenthaltsrechts in Kraft. Diese lange diskutierte Gesetzesänderung bringt Verbesserungen für langjährig Geduldete, gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende. Gleichzeitig werden aber auch mehr Möglichkeiten eröffnet, nicht berechtigte Asylbewerber abzuschieben. Dieser Beitrag enthält eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen.
Das Kabinett der NRW-Landesregierung hat das neue Landesrichter- und Staatsanwältegesetz auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzesvorhabens ist eine Erweiterung der Mitbestimmung von Richtern und Staatsanwälten innerhalb der Justiz. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu stärken, werden zudem neue Teilzeitangebote eingeführt.
Jobcenter dürfen Empfänger von Arbeitslosengeld II in Zwangsrente schicken, Abschläge bei der Altersrente müssen dabei hingenommen werden – so das Ergebnis des Grundsatzurteils des Bundessozialgerichts vom 19. August (Az. B 14 AS 1/15 R).
Angesichts der Asyldebatte hat der „Mediendienst Integration“ eine aktuelle Übersicht der zehn Hauptherkunftsländer für Asylanträge in Deutschland von Januar bis Juni 2015 erstellt. Darin sind Informationen zur Situation in den Ländern, zu möglichen Fluchtgründen, zur Zahl der Asylsuchenden sowie zu den Anerkennungsquoten in Deutschland und Europa enthalten.
Informieren Sie sich über die Änderungen durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und das Präventivgesetz. Die Änderungen traten überwiegend am Tag nach Verkündung – und damit Ende Juli – in Kraft.
Schwerpunkt des 25. BAföG-Änderungsgesetzes ist die Erhöhung der BAföG-Sätze um 7 Prozent ab dem Wintersemester 2016. Bereits in 2015 werden bzw. wurden strukturelle Änderungen eingefügt, die überwiegend durch nationale und europäische Rechtsprechung veranlasst war. Auch ab 1. August gibt es einige Änderungen, die ab dem neuen Studien- bzw. Ausbildungsjahr zu beachten sind.
Fast drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Bundeswehr-Reformbegleitgesetzes folgt bald auch die zugehörige Änderung der Berufsförderungsverordnung. Was bringt die neue Verordnung wirklich?
Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind daher nichtig. Es ist jetzt in der Hand der Landesbehörden, über bereits bewilligte Leistungen zu entscheiden.
Durch die Attraktivitätsagenda werden derzeit Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Streitkräften umgesetzt. Die „Vereinbarkeit von Dienst und Familie“ ist dabei ein großes Thema in der Bundeswehr.
Zum 1. August tritt die zweite Stufe der BAföG-Reform in Kraft. Besonders für Studenten im Übergang vom Bachelor zum Master bringt der Stichtag eine erfreuliche Neuerung. Bislang sorgte der Wechsel in den Master für Probleme.
Lange Zeit konnte weder die Mitgliedschaft in einem Rockerclub noch die Übernahme von besonderen Funktionen in einem örtlichen Rockerclub die waffenrechtrechtliche Unzuverlässigkeit begründen. Konkrete Straftaten konnten in der Regel nur der Ortsgruppe am Tatort zugerechnet werden.
Mit dem ElterngeldPlus können Mütter und Väter künftig das Elterngeld von 14 auf 28 Monate verlängern, wenn sie in Teilzeit arbeiten. Die Höhe der monatlichen Leistung wird halbiert.