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Aktuelle News

Das Attraktivitätssteigerungsgesetz hat bereits zur Mitte des Jahres für zahlreiche Verbesserungen gesorgt. Zum 1.1.2016 treten eine ganze Reihe weiterer Änderungen in Kraft.
Die Bundesländer bzw. Kommunen sollen gesetzlich verpflichtet werden, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen und eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung zu gewährleisten.
Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber noch nicht rehafähig sind und kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben, stehen derzeit vor dem Problem, dass keine der krankenversicherungs- bzw. pflegeversicherungsrechtlichen Leistungen greift.
Die Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr ist eine der Kernforderungen von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen.
Seit 1. November 2015 gilt erstmals ein bundesweit einheitliches Melderecht. Alle wichtigen Änderungen für Behörden und Bürgerinnen und Bürger finden Sie hier.
In dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 1 WB 7.16) ging es um einen Oberstleutnant, der gegen seine vorgesehene Versetzung auf ein sogenanntes dienstpostenähnliches Konstrukt geklagt hatte, nachdem sein ursprünglicher Dienstposten aufgrund der Umstrukturierung in der Bundeswehr weggefallen ist.
Im heutigen Bundesgesetzblatt wurde das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz verkündet. Die Änderungen im neuen Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz treten damit überwiegend bereits morgen, 24. Oktober 2015 in Kraft.
Die Eintragung mehrerer Hauptwohnungen minderjähriger Kinder bei Ausübung des Sorgerechts durch die getrennt lebenden Eltern ist unzulässig – so das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 30. September 2015 (Az. 6 C 38.14).
Ab 1. Oktober 2015 haben zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen, Alltagsbegleiter sowie Assistenzkräfte Anspruch auf den für die Pflegebranche verbindlich erlassenen "Pflege-Mindestlohn". Dieser beträgt 9,40 Euro je Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten und ist damit höher als der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz.
Die Flüchtlingswelle führt auch zu neuen Herausforderungen für die Meldebehörden. Nicht alle Flüchtlinge haben Ausweispapiere. Einige haben diese durch Krieg oder Flucht verloren. Andere hoffen durch Vorspielung einer angeblichen Herkunft aus dem Krisengebiet des IS, ihre Chancen für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu verbessern.
Die Bundesländer bzw. Kommunen sollen gesetzlich verpflichtet werden, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen und eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung zu gewährleisten.
Zum 1. Januar 2016 sollen die „Hartz IV“-Sätze für Erwachsene um 5 Euro und für Kinder und Jugendliche um 3 bis 4 Euro steigen. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundessozialministeriums vor.
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