Bundesmeldegesetz in Kraft getreten

Seit 1. November 2015 gilt erstmals ein bundesweit einheitliches Melderecht. Alle wichtigen Änderungen für Behörden und Bürgerinnen und Bürger finden Sie hier.

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 gibt es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger. Wesentliche Neuregelungen sind u. a.:

  • Bei der Anmeldung im Bürgeramt nach dem Umzug kann künftig ein vorausgefüllter Meldeschein zur Verfügung gestellt werden, der die meisten Daten bereits enthält. Auch Hotelmeldescheine können an der Rezeption schon vorausgefüllt den Gästen zur Unterschrift vorgelegt werden.
  • Datenschutz und Auskunftsrechte für Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Meldedaten werden verbessert. Melderegisterauskünfte zum Zweck der Werbung und des Adresshandels sind nur nach ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Andere gewerbliche Verwendungen von Melderegisterauskünften unterliegen einer strengen Zweckbindung.
  • Als Servicefunktion für Bürgerinnen und Bürger werden das Sperrkennwort und die Sperrsumme des neuen Personalausweises künftig im Melderegister gespeichert. So kann der Inhaber bei Verlust seines neuen Personalausweises, soweit er das Sperrkennwort nicht mehr weiß, diese jetzt auch nach einem Umzug direkt bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde nachfragen, um den elektronischen Identitätsnachweis sperren zu können.
  • Wieder eingeführt wird die Beteiligung des Vermieters bei der Anmeldung. Nach der Abschaffung im Jahr 2002 ist es vermehrt zu Scheinanmeldungen gekommen, um diese Adressdaten für verschiedene Straftaten zu nutzen, z.B. für Betrugsdelikte in Zusammenhang mit Kontoeröffnungen, Beantragungen von Kreditkarten oder Internetkauf. Um solche Straftaten zu erschweren, wird mit dem Bundesmeldegesetz die Pflicht zur Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Gleichzeitig erhalten Vermieter ein Auskunftsrecht, welche Personen in ihrer Wohnung gemeldet sind.

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Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium des Innern