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Arbeitslosengeld II-Erhöhung ab 2016

Zum 1. Januar 2016 sollen die Regelbedarfe um 1,25 Prozent steigen. Die „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016“ soll am 23. September vom Bundeskabinett verabschiedet und bereits am 25. September im Bundesrat abschließend beraten werden.

Danach ergeben sich für 2016 folgende Steigerungen:

  • Alleinstehende: 404 Euro (bisher: 399 Euro)
  • Paare: 364 Euro (bisher: 360 Euro)
  • Kinder jünger als 6 Jahre: 237 Euro (bisher: 234 Euro)
  • Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 270 Euro (bisher: 267 Euro)
  • Kinder ab 14 Jahren: 306 Euro (bisher: 302 Euro)

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