Erleichterungen zum Jahreswechsel – Nächste Stufe im Attraktivitätssteigerungsgesetz

Das Attraktivitätssteigerungsgesetz hat bereits zur Mitte des Jahres für zahlreiche Verbesserungen gesorgt. Zum 1.1.2016 treten eine ganze Reihe weiterer Änderungen in Kraft.

Eine Übersicht der ersten Änderungen haben wir bereits im Newsletter Mai 2015 dargestellt. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die aktuell wichtigsten Änderungen durch das Attraktivitätssteigerungsgesetz:

Rente

Die Rentenansprüche für SaZ steigen um 20 Prozent. Ebenso erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze um 20 Prozent, wenn der Soldat diese bereits überschritten hat.

Regelmäßige Arbeitszeit

Die Attraktivität des Dienstes hängt auch von den Arbeitsbedingungen ab. Erstmalig ist nun mit dem Jahreswechsel die feste Arbeitszeit von 41 Stunden im Soldatengesetz verankert. Nur noch in Ausnahmefällen ist eine Soldatin oder ein Soldat künftig verpflichtet, über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus militärischen Dienst zu leisten. Bei einer dienstlich angeordneten Mehrarbeit von mehr als 5 Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus, erhalten Soldatinnen und Soldaten innerhalb eines Jahres entsprechende Dienstbefreiung.

Teilzeitbeschäftigung

Die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit entscheidet ebenfalls über die Attraktivität eines Arbeitgebers. Auch hier treten zum 1.1.2016 Verbesserungen in Kraft. Die Rechtsstellung von SaZ gleicht ab diesem Datum denen von Beamten. Die vierjährige Wartezeit, bevor ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gestellt werden kann, entfällt. Außerdem rückt die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern oder Angehörigen stärker in den Blickpunkt. Teilzeitbeschäftigung in solchen Fällen wird deutlich erleichtert.