Das neue Attraktivitätssteigerungsgesetz

Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber: Das sind die Ziele des BwAttraktStG, das am 22. Mai verkündet wurde.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber: Das sind die Ziele des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes (BwAttraktStG), das am 22. Mai verkündet wurde. Ein Großteil der Änderungen tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, der Rest folgt bis zum 1. Januar 2016.

Das Artikelgesetz hält ein ganzes Bündel an Verbesserungen für Soldatinnen und Soldaten bereit. Betroffen sind die vier großen Bereiche Rente, Verdienst, Arbeitszeit und Familie:

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Dienstgestaltung (u. a. Einführung einer regelmäßigen Arbeitszeit, Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung, bessere Beförderungsmöglichkeiten)
  • Erhöhung der Vergütung (u. a. Erschwerniszulagen, Anpassung von Stellenzulagen, Erhöung Wehrsold)
  • Verbesserung der sozialen Absicherung (u. a. erweiterte Nachversicherung für SaZ in der gesetzlichen Rentenversicherung, Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage, Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen)

Schnellübersicht: Änderungen durch das BwAttraktStG

Das verdienen Sie mehr:

  • Räumen von Munition: Statt 3,83 Euro bis 7,67 Euro pro Tag nun 4,67 Euro bis 9,40 Euro Erschwerniszulage pro Tag
  • Dienst auf U-Booten: Statt 230,08 Euro nun 322,20 Euro Erschwerniszulage pro Monat
  • Grenadier: Statt 9,41 Euro nun 11,41 Euro Wehrsold pro Tag
  • Obergefreiter: Statt 10,18 Euro nun 12,18 Euro Wehrsold pro Tag

So erhöhen sich Ihre Rentenansprüche:

  • Oberstabsgefreiter (SaZ 8): Erhöhter Rentenanspruch um 34 Euro im Monat
  • Hauptmann (SaZ 12; A 11): Erhöhter Rentenanspruch um 72 Euro im Monat

So ist Ihre Arbeitszeit künftig geregelt:

  • In Dienststellen und Auslandsverwendungen gelten nun 41 Stunden Wochenarbeitszeit. Überstunden werden in Freizeit ausgeglichen.
  • Ausnahme: Auslandseinsatz

So viel Zeit haben Sie künftig für Ihre Kinder:

  • Es können nun 24 Monate Elternzeit beantragt werden.

Neues Werk zum Attraktivitätssteigerungsgesetz

Ein Stichwort aus dem kürzlich erschienen Buch können Sie im Folgenden nachlesen:

Stichwort: Außendienst

Das ändert sich:

Soldaten im Außendienst erhalten aufgrund der hohen Belastung durch die Arbeit eine höhere Stellenzulage.

Welches Gesetz ist betroffen?

Anlage I Vorbemerkung Nummer 4 Bundesbesoldungsgesetz

Ab wann gilt die Regelung?

Ab dem ersten Tag des Monats nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Neuer Gesetzestext:

Anlage I Vorbemerkung Nummer 4

4. Zulage für Soldaten in der militärischen Führung oder der Ausbildung im Außendienst

(1) Soldaten, die in Führungs- oder Ausbildungsfunktionen überwiegend im Außendienst verwendet werden, erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX. Die Zulage wird frühestens nach einer Dienstzeit von insgesamt 15 Monaten gewährt.

(2) Durch die Stellenzulage werden die mit dem Außendienst verbundenen Erschwernisse und Aufwendungen mit abgegolten.

(3) Die Stellenzulage wird neben einer Stellenzulage nach Nummer 5a, 6, 8, 9 oder 9a nur gewährt, soweit sie diese übersteigt.

(4) Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlässt das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern.

Aus der Gesetzesbegründung:

Soldatinnen und Soldaten, die Führungs- und Ausbildungsfunktionen überwiegend im Außendienst wahrzunehmen haben, erhalten unter gleichen Voraussetzungen die Stellenzulage nach Nummer 4 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes sowie eine Erschwerniszulage nach § 23j der Erschwerniszulagenverordnung.

Die ständige, ungeteilte Aufsichtspflicht und Verantwortung des Führungspersonals für die unterstellten Soldatinnen und Soldaten (gerade im Gelände und unter allen Umweltbedingungen) führt zu Belastungen, die untrennbar mit der Wahrnehmung der herausgehobenen Funktion verbunden und daher systemgerecht mit einer Stellenzulage unter Berücksichtigung der mit der Aufgabenwahrnehmung verbundenen dauerhaften Erschwernisse abzugelten sind.