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ElterngeldPlus: Mehr Möglichkeiten für Eltern

Das Gesetz zum ElterngeldPlus trat zwar bereits am 1. Januar 2015 in Kraft, die Kombinationsmöglichkeiten von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonusmonaten können aber nur diejenigen Eltern nutzen, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden. Ansonsten gelten die bisherigen Bestimmungen.

Bis dato erhielt ein Elternteil mindestens zwei bis maximal zwölf Monate lang Elterngeld. Bleibt nun der Partner auch mindestens zwei Monate lang für das Kind zu Hause, kann das Paar insgesamt für 14 Monate Unterstützung beziehen. Mit dem ElterngeldPlus können Väter und Mütter den Leistungszeitraum verdoppeln, wenn sie in dieser Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Zudem wird das ElterngeldPlus vier weitere Monate gezahlt, sofern die Eltern dann zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten.

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