Neues Beteiligungsrecht für Richter und Staatsanwälte in NRW

Das Kabinett der NRW-Landesregierung hat das neue Landesrichter- und Staatsanwältegesetz auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzesvorhabens ist eine Erweiterung der Mitbestimmung von Richtern und Staatsanwälten innerhalb der Justiz. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu stärken, werden zudem neue Teilzeitangebote eingeführt.

Nach dem Gesetzesentwurf werden die Beteiligungsrechte beider Berufsgruppen in einem Gesetz zusammengeführt. Die Personalvertretungen der Richter und Staatsanwälte sollen zukünftig bei allen wesentlichen Personalentscheidungen – von der Einstellung bis zur Entlassung – mitentscheiden. Die Mitbestimmungsrechte sollen auch in sozialen Angelegenheiten und Organisationsfragen erweitert und dem Standard des für Beamte und Tarifbeschäftigte geltenden Landespersonalvertretungsgesetz angepasst werden.

Während der Elternzeit soll Teilzeitarbeit künftig auch mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit möglich sein. Als neues Modell der Teilzeitbeschäftigung soll eine Familienpflegezeit eingeführt werden.

Daneben soll es Richtern und Staatsanwälten ermöglicht werden, ihre Berufserfahrung über die Regelarbeitsgrenze hinaus in die Justiz einzubringen und ihre Dienstzeit bis zur Vollendung des 67. Lebensjahrs auf Antrag zu verlängern.

Nach dem geplanten Landesrichter- und Staatsanwältegesetz werden die Beteiligungsrechte beider Berufsgruppen in einem Gesetz zusammengeführt. Es trage der besonderen Stellung der Staatsanwaltschaft als ein auf Neutralität und Objektivität verpflichtetes Organ der Rechtspflege Rechnung, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Zudem sollen künftig Anwälte als beisitzende Richter in Richterdienstgerichten in die Beurteilung von richterlichem Verhalten mit einbezogen werden.