Bei einem Wechsel von der Zivilwirtschaft in die Bundeswehr können sich die zukünftigen Soldatinnen und Soldaten ihre Ausbildungs- oder Studienzeit anrechnen lassen. Ist damit auch immer eine bessere Eingruppierung, sprich Besoldung verbunden?
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Münster) hat mit Beschluss vom 24. Juli 2020 (Aktenzeichen: 6 B 925/20 und 6 B 957/20) entschieden, dass kein Anspruch auf vorzeitige Beendigung eines Sabbatjahrs wegen der Corona-Pandemie für verbeamtete Lehrer besteht.
Das Bundesurlaubsgesetz legt fest, dass Urlaub generell zusammenhängend gewährt werden muss. Dabei muss der Arbeitgeber die Urlaubwünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen. Das bedeutet aber nicht, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf möglichst viele freie halbe Urlaubstage hat. So entschied das LAG Baden-Württemberg.
Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss kürzlich – unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie – eine Anpassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie. Danach können Vertragsärztinnen und -ärzte unter bestimmten Voraussetzungen künftig die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten auch per Videosprechstunde feststellen.
Wann darf oder soll die Dienstzeit einer Soldatin oder eines Soldaten enden? Die Frage der Zurruhesetzung ist eine heikle in der Bundeswehr, es droht in der Zukunft ein Konflikt.
Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) sind als Erkrankung ein nicht zu vernachlässigendes Übel im Soldatenberuf. Wenn der Kampf im Kopf nach dem Einsatz weitergeht, ist eine umfassende Betreuung gefragt. Neueste Zahlen sprechen für die Strategie der Bundeswehr im Umgang mit der Krankheit.
Unser Autor Prof. Dr. Franz-Theo Gottwald gewinnt den B.A.U.M. | Umwelt- und Nachhaltigkeitspreis 2020 in der Kategorie „Wissenschaft“. Wir gratulieren herzlich!
Eine Langzeiterkrankung ist meist mit einem schweren persönlichen Schicksal verbunden. Die Rückkehr in den Dienst bei der Bundeswehr kann daher oft nur unter besonderen Rahmenbedingungen erfolgen. Gerade diese versucht der Dienstherr nun mit einem neuen Konzept zu verbessern.