Zurruhesetzung: Zusicherungserlass wird verlängert

Wann darf oder soll die Dienstzeit einer Soldatin oder eines Soldaten enden? Die Frage der Zurruhesetzung ist eine heikle in der Bundeswehr, es droht in der Zukunft ein Konflikt.

Zumindest für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 herrscht nun eine gewisse Klarheit. So hat das zuständige Referat im BMVg den Zusicherungserlass um weitere zwei Jahre verlängert. Der Zusicherungserlass legt fest, dass Soldatinnen und Soldaten ihre Dienstzeit auf Antrag über die besondere Altersgrenze hinaus verlängern können. Im Gegenzug wird diesen dann ein festes Zurruhesetzungsdatum zugesichert. 

Prinzip der Freiwilligkeit vor dem Ende?

Dieses Freiwilligkeitsprinzip ist in der Bundeswehr recht beliebt. Dennoch droht in Zukunft eine Abkehr und eine Umwandlung in ein Modell, in dem das Dienstzeitende erst mit dem Erreichen der allgemeinen Altersgrenze eintritt. Die allgemeine Altersgrenze liegt meist mehr als ein Jahr über dem Wert der besonderen Altersgrenze, die Dienstzeit wäre also für alle länger. 

Überführung in das Soldatengesetz

Aus diesem Grund macht sich etwa der BundeswehrVerband für eine Festschreibung der besonderen Altersgrenze im Soldatengesetz stark. Ob dies realistisch ist, scheint derzeit aber offen.