Ab dem 1. Januar 2019 haben ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit einen einheitlichen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Paradigmenwechsel wurde mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) auf den Weg gebracht.
Gute Nachrichten für Soldaten und Beamte. Das Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 wurde im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Es stellt ein Bündel an finanziellen Verbesserungen bereit.
Soldatinnen und Soldaten steht es grundsätzlich offen, gegen Rechtsverstöße zu klagen. Normalerweise finden diese Verfahren vor einem Truppendienstgericht statt. In einigen Fällen ist auch der Rechtsweg zu einem Verwaltungsgericht möglich.
Bereits seit 2013 müht sich die Bundeswehr, die Masse an Dienstvorschriften und Erlassen, die seit dem Gründungsjahr 1955 verfasst wurden, in den Griff zu bekommen. So manches Schriftstück war aus der Zeit gefallen, galt für längst aufgelöste Einheiten, besaß aber trotzdem eine unendliche Gültigkeit. Daher ist es erklärtes Ziel der Reformer seit über fünf Jahren, ein überschaubareres und geordnetes Regelungswerk zu schaffen.
Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz stößt bei Experten trotz prinzipieller Unterstützung für seine Zielsetzung auf viel Kritik und Zweifel. Dies wurde deutlich in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (19/4947) sowie bei dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag „Qualität in der Kindertagesbetreuung verbindlich und dauerhaft sicherstellen“ (19/5078).
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Verordnung der Stadt Passau zur Sperrung der Passauer Marienbrücke an Silvester mit der Bayerischen Verfassung in Einklang steht (BayVerfGH, Entscheidung v. 29.10.2018, Vf. 21 - VII -17).
Seit 1. November 2018 kann in Deutschland die Reihenfolge der Vornamen durch Erklärung des Namenträgers gegenüber dem Standesamt prinzipiell neu bestimmt werden. Das ist Konsequenz einer gesetzlichen Neuregelung im Personenstandsgesetz (§ 45a PStG).
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten vorgelegt.
Die Ehefrau einer Kindesmutter wird nicht automatisch mit der Geburt des Kindes dessen rechtlicher Elternteil. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Beschl. v. 10.10.2018 ‒ XII ZB 231/18).
Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes sieht vor, dass neben der bereits bestehenden Mitwirkungspflicht für Asylbewerber im Asylantragsverfahren eine Mitwirkungspflicht des Schutzberechtigten in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren gesetzlich statuiert werden soll.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung für den Übergangszeitraum Rechtsklarheit bezüglich jener Bestimmungen im Bundesrecht herstellen, die auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union oder in der Europäischen Atomgemeinschaft Bezug nehmen.
In der Stadt Leipzig ist am 05.11.2018 die erste Waffenverbotszone in Sachsen eingerichtet worden. Danach gilt nunmehr in einem rund siebzig Fußballfelder großen Areal um die Leipziger Eisenbahnstraße ein Verbot von Schusswaffen, Messern, Reizstoffsprühgeräten und anderen gefährlichen Gegenständen. Zu letzteren gehören auch Elektroschockgeräte und Baseballschläger.