Aktuelle News

Der Deutsche Bundestag hat den Weg frei gemacht für mehr Teilzeitarbeit in Jugendfreiwilligendiensten und beim Bundesfreiwilligendienst.
Das Bayerische Landespflegegeld kann ab sofort auch mit einem gültigen ELSTER-Zertifikat online beantragt werden.
Wie geht es weiter mit der Kindergrundsicherung? Seit das Bundesfinanzministerium die Sparziele für den Haushalt verschärft hat, scheint die jahrelang geforderte Reform aus der politischen Planung verschwunden.
Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses „Sorgearbeit fair teilen“.
Die Einkommensgrenzen für das Elterngeld wurden gesenkt. Gutverdiener erhalten künftig kein Elterngeld mehr. Auch beim parallelen Elterngeld-Bezug gibt es Änderungen. Die Neuregelungen gelten für Geburten ab 1. April 2024.
Nach Ansicht des Europarats muss Deutschland bei der Bekämpfung von Armut, Wohnungsnot und Ausgrenzung behinderter Menschen deutlich mehr tun. Das hohe Maß an Armut und sozialer Benachteiligung stehe in keinem Verhältnis zum Reichtum des Landes, heißt es in einem aktuellen Bericht. Besonders alarmierend sei die große Zahl an Kindern, die in Armut leben.
Knapp 15 Jahre nach Annahme der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen kommt Deutschland seinen Verpflichtungen immer noch nicht ausreichend nach. Besonders bei Bildung und Beschäftigung besteht Handlungsbedarf.
Mit zweijähriger Verspätung ist in dieser Woche das zentrale Online-Register für Organspenden an den Start gegangen. Eingerichtet ist das Portal www.organspende-register.de beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Seit Montag, 18.März, kann man sich dort eintragen. Nötig ist ein Personalausweis mit Online-Funktion (eID).
Um Kinder kümmern sich nach wie vor überwiegend die Mütter, auch wenn sie erwerbstätig sind. Der Beitrag von Vätern hat wieder abgenommen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Seit 1. März gelten Neuregelungen für die Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland. Menschen aus Drittstaaten können künftig in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben.
Zum Jahreswechsel sind die gesetzlichen Mindestlöhne in der Europäischen Union kräftig gestiegen: 22 EU-Staaten mit einem allgemeinen Mindestlohn erhöhten diesen im Mittel um 9,7 Prozent.
Um im Alter sicher in den eigenen vier Wänden bleiben zu können, ist oft ein Umbau des Hauses oder der Wohnung notwendig. Die staatliche KfW-Bank fördert den altersgerechten Umbau durch Zuschüsse. Der Fördertopf für 2024 steht nun bereit.
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