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Aktuelle News

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12. Juli 2018 – 1 C 16.17 entschieden, dass generalpräventive Gründe ein Ausweisungsinteresse begründen können, welches wiederum der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entgegensteht.
Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil zum Rundfunkbeitrag gefällt: Danach ist die Rundfunkbeitragspflicht im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar.
Wird über einen Asylantrag nicht innerhalb einer Zeitspanne von drei Monaten entschieden, so kann der Asylbewerber mittels Untätigkeitsklage gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgehen. Wurde er noch nicht angehört, so besteht das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers hinsichtlich der Verpflichtung des BAMF zur Bescheidung seines Antrages.
Mit Urteil vom 19.06.2018 (11 N 17.1693) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Regelung in § 2 Abs. 1 der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Taxigewerbe (Taxiordnung) für unwirksam erklärt, wonach Taxis im Stadtgebiet nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen.
Dieses Urteil war mit großer Spannung erwartet worden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Juli 2018 entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht.
Erst im Januar hatte das VG Kassel (1 K 6770/17.KS) einem Berufssoldaten zugestanden, dass seine Einsatzzeiten, die vor dem Stichtag 1.12.2002 zurückgelegt wurde, auf die Versorgungsbezüge angerechnet werden dürfen.
Die Finanzlage war schon mal schlechter: Der Wehretat sieht für dieses Jahr ein Plus von zwei Milliarden Euro vor, 2019 gar noch einmal vier Milliarden Euro mehr.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 5. Juli 2018 – 3 C 9.17 eine Entscheidung bezüglich offensichtlicher Wohnsitzmängel in EU-Führerscheinen getroffen.
Nachdem das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung der Bundesbeamten vorgelegt hat, wurde dieser am 4. Juli 2018 beschlossen.
Mit der Auskleidung neigt sich die Zeit bei der Bundeswehr dem Ende zu. In einem letzten größeren Verfahren geben die Soldatinnen und Soldaten alle Ausrüstungsgegenstände zurück. Verlorene Sachen müssen ordnungsgemäß gemeldet und im Zweifelsfall ersetzt werden.
Will die Bundeswehr wegen ihrer berechtigten Sicherheitsinteressen auf ein Vergabeverfahren verzichten, muss sie nachweisen, dass dies zur Wahrung dieser Sicherheitsinteressen auch wirklich erforderlich ist. Das entschied der EuGH im Fall einer direkten Vergabe von Druckaufträgen für Legitimationspapiere durch einen öffentlichen Auftraggeber.
Wer Schadensersatz geltend machen will, weil er in einem Beförderungsverfahren rechtswidrig nicht berücksichtigt worden ist, muss sich über das „Ob“ und „Wann“ des Beförderungsverfahrens erkundigen und ggf. Mängel rügen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 15.06.2018 entschieden (2 C 66.17).
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