Müssen Soldaten Schadensersatz für verschwundene ABC-Masken zahlen?
Ein ehemaliger Zeitsoldat klagte nun vor dem VG Würzburg (W 1 K 17.168), weil ihm die Bundeswehr über 2 Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst eine angeblich verlorene ABC-Maske im Wert von 186 Euro in Rechnung stellte.
Das Gericht entschied, dass der Zeitsoldat nicht zahlen muss. Zwar lag der Laufzettel, auf dem die Rückgabe der persönlichen Ausrüstung und auch der ABC-Maske ordnungsgemäß notiert wird, nicht mehr vor. Der Richter wertete diesen Umstand aber positiv für den Soldaten, da der Dienstherr im Sinne der Fürsorge wohlwollend gegenüber den Untergebenen auftreten muss und die Beweislast im Falle eines Verschwindens trägt.
Außerdem konnte der Soldat glaubhaft beschreiben, dass er das Verfahren der Auskleidung ordnungsgemäß durchlaufen hat. Tatsächliche Beweise dafür, dass der Beschuldigte die Maske nicht abgeben hat, konnte die Bundeswehr dagegen nicht aufführen. Das Gericht sah darin eine mangelnde Aufklärungsarbeit und hob den Bescheid in Höhe von 186 Euro auf.