Zahlreiche Arbeitnehmer haben eine Nebentätigkeiten und überschreiten dabei die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche Ausweispapiere möglich ist.
Dieser Vorschlag sorgte kurzzeitig für einige Diskussionen. Ein hochrangige Gruppe im Bundesministerium der Verteidigung wollte weibliche Formen bei der Dienstgradbezeichnung einführen.
Am 18. September 2020 wurde die Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung und weiterer Vorschriften verkündigt.
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) und das Robert-Koch-Institut (RKI) begleiten die Kindertagesbetreuung während der Pandemie mit einer Studie. Dabei wird aus medizinischer und sozialwissenschaftlicher Sicht untersucht, was die Pandemie für Kitas, Tagespflege, Kinder und Eltern bedeutet.
Die Bundeswehr bezieht nach 60 Jahren ihr Sturmgewehr erstmals von einem anderen Hersteller. Diese Meldung sorgte am 14. September für Aufsehen.
Trennungsgeld steht jeder Soldatin und jedem Soldaten zu, wenn er nicht direkt am Dienstort wohnt. Unkorrekte Angaben darüber, wenn auch nur in wenigen Fällen, haben schwere Konsequenzen.
Unser Experte und Autor Andreas Kling spricht im Interview mit WELT online über den aktuellen Zustand des Katastrophenschutzes in Deutschland – passend zum Warntag 2020.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat sich zum Ziel gesetzt, den Verwaltungsaufwand für Bürger und Wirtschaft zu reduzieren. Er begleitet die Digitalisierung der Verwaltung mit einem jährlichen Bericht, dem "Monitor Digitale Verwaltung".
Die Bundeswehr betrachtet ihre Personalmarketingmaßnahmen als Erfolg. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag (Drucksache 19/21557) hervor.
Nach jahrelangen Diskussionen ist am 8. Juli 2020 das Mobilitätspaket I beschlossen worden. Die Veröffentlichung der neuen Richtlinien und Verordnungen im EU-Amtsblatt hat am 31. Juli 2020 stattgefunden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 20. August 2020 entschieden, dass die Zustellungsfiktion des § 10 Absatz 2 Satz 2 AsylG, nach der ein Asylbewerber Zustellversuche des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter der letzten bekannten Anschrift auch dann gegen sich gelten lassen, muss, wenn diese dem BAMF nicht vom Ausländer selbst, sondern durch eine öffentliche Stelle mitgeteilt ist, im Einklang mit dem Unionsrecht steht.