Digitalisierung der Verwaltung – Normenkontrollrat gibt durchwachsene Beurteilung

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat sich zum Ziel gesetzt, den Verwaltungsaufwand für Bürger und Wirtschaft zu reduzieren. Er begleitet die Digitalisierung der Verwaltung mit einem jährlichen Bericht, dem "Monitor Digitale Verwaltung".

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, den Verwaltungsaufwand für Bürger und Wirtschaft zu reduzieren. Wie gut das gelingt, darüber wacht der Normenkontrollrat (NKR).  Er begleitet die Digitalisierung der Verwaltung mit einem jährlichen Bericht, dem "Monitor Digitale Verwaltung". Am 9. September 2020 erschien bereits die vierte Ausgabe.

Der NKR geht dabei  den Fragen „Was hat die Politik in Sachen Digitalisierung der Verwaltung erreicht?“, „ Wie groß sind die Fortschritte und in welchen Bereichen besteht dringender Handlungsbedarf?“. Für den Normenkontrollrat stellt die Digitalisierung der Verwaltung ein strategisches Schlüsselthema dar.

Im vierten Monitor Digitale Verwaltung lobt der NKR zunächst die Anstrengungen während der aktuellen Corona-Krise , wie z.B. die schnell in der Corona-Krise geschaffene Plattform für Unternehmenshilfen, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Krise erneut Defizite in der digitalen Grundausstattung  deutscher Behörden aufgezeigt hat.

Beim Thema OZG-Umsetzung fällt das Urteil eher bescheiden aus. Zwar werten die Autoren die OZG-Milliarden aus dem Konjunkturpaket als durchaus positiv. Insgesamt aber müsse Deutschland "noch deutlich zulegen" , insbesondere in der zweiten Halbzeit in Sachen OZG.

So wäre aus Sicht der Autoren gerade eine längerfristige Strategie nötig, die über das Jahr 2022 beim OZG hinausgeht. Zudem wird bei der Umsetzung mangelnde Transparenz bescheinigt. Ebenso wenig stehen konkrete Ergebnisse fest. So sei „noch immer unklar, bis wann welche Online-Leistung in welcher Form zur Verfügung steht", heißt es in dem Bericht. Abgesehen  von Pilotprojekten sei wenig zu sehen. In Bezug auf die Kommunen sagt der Bericht: "Es gibt keine eindeutige Übersicht, weder für die Steuernden im BMI und bei den Ländern, noch für die Umsetzenden, insbesondere auf der Kommunalebene".  So sei den Kommunen nicht klar, welche Lösungen sie übernehmen könnten oder wo sie selbst Services entwickeln müssen. Der NKR befürchtet, „dass eine OZG- Umsetzung in der Fläche  bis zum gesetzlich vorgesehenen Termin ohnehin nicht zu schaffen sei.

Außerdem gibt es einen Appell an die Rathäuser der Kommunen: Der NKR stellt fest dass "analoge Verfahren nicht eins zu eins ins Digitale übertragen werden können". Dafür  müssten die Verwaltungsprozesse insgesamt optimiert werden, was eine Klärung des rechtliche Änderungsbedarfs voraussetzt. Letzteres richtet sich an Bund und Länder.

Der Bericht beleuchtet mehrere Verfahren ab, die nach Empfehlung des NKR technisch im Fokus stehen sollten. Wie z.B. der elektronische Personalausweis, der zu einem "universellen, sicheren und einfach einsetzbaren Authentifizierungsmedien werden sollte, das auch im privatwirtschaftlichen Bereich Anwendung findet".

Abschließend gibt der Bericht eine Gesamtnote in Form einer Grafik. Demnach steht Deutschland in einem Index im internationalen Ranking bei der Umsetzung der Digitalisierung auf Platz 21 von 28. Im Vorjahr war es noch Platz 24. Zum Vergleich: Spitzenreiter ist (erneu) Estland.  Dänemark und Finnland schneiden sehr gut ab,  und Österreich liegt auf Platz 8. Hinter Deutschland liegen Ungarn, die Slowakei und Rumänien an letzter Stelle. 

Stand der Digitalisierung in Deutschland

Die Zusammenfassung zum Stand der Digitalisierung in Deutschland finden Sie  hier

Darin bescheinigt der NKR kein allzu gutes Zeugnis im Hinblick auf den Stand der Digitalisierung in der Verwaltung. Die Autoren stellen fest, dass Deutschland innerhalb der EU massiv zurück liegt.

Auch die Umsetzung des OZG (Onlinezugangsgesetz) erfolgtdem bericht zufolge eher schleppend.

Mit dem Onlinezugangsgesetz soll die Digitale Verwaltung einen großen Schub erhalten. Alle relevanten Verwaltungsleistungen sollen bis 2022 digital angeboten werden – und das flächendeckend in ganz Deutschland.

Die Voraussetzungen, in dieser Legislaturperiode spürbare Erfolge bei der Verwaltungsdigitalisierung zu erzielen, sind besser als jemals zuvor. Entsprechend hoch sind die Erwartungen. Trotz großer Motivation und hohen Engagements der Beteiligten ist aber nach wie vor unklar, ob die Umsetzung gelingen wird. Viele der eingeleiteten Maßnahmen hat der NKR in den letzten Jahren wiederholt eingefordert und detailliert beschrieben. Es ist ihm deshalb ein wichtiges Anliegen, die Umsetzung eng zu begleiten und den Umsetzungsstand regelmäßig zu bewerten.