Seit dem Jahr 2014 steigt der Verteidigungsetat in Deutschland kontinuierlich. Dieser Trend setzt sich auch im nächsten Jahr fort - trotz Corona.
Im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU hat der Bundesrat am 6. November 2020 der Änderung der Aufenthaltsverordnung zugestimmt.
Aus Sicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof kann Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gelten. Vorausgesetzt der Beschäftigte muss schnell einsatzbereit sein und ist häufig im Einsatz.
Soldatinnen und Soldaten helfen vielerorts, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Aus diesem Grund sollen auch sie zumindest finanziell von ihrem Einsatz profitieren.
Der Bundesrat billigt einen Gesetzentwurf: zukünftig sollen im Personalausweis neben einem Bild auch Fingerabdrücke verpflichtend gespeichert werden.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat einen Entwurf für neue gesetzliche Grundlagen zum Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten erarbeitet.
Für einen Eingriff in die Religionsfreiheit ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Diese hat bei dem Kopftuchverbot gefehlt. Auch ein Feststellungsinteresse ist gegeben.
Juristisch heftig umstritten war der ursprüngliche Gesetzentwurf. Nun wurde nachgebessert und das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ging durch das Parlament.
Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen oder kurz Infektionsschutzgesetz steht aktuell im Mittelpunkt vieler Gesetzesinitiativen.
Unerlaubtes Fernbleiben von der Truppe gilt im schlimmsten Fall als Fahnenflucht. Dann folgt zwangsläufig der Ausschluss aus der Bundeswehr.
Ziel ist es den Verwaltungsaufwand für die Behörden zu minimieren und dem Bürger schnelle und komfortable Verfahren anzubieten.
Die Zuweisung zu einem Kompetenzbereich ist ein wichtiger Schritt in der Laufbahn eines Offiziers. Aber legt dieser Schritt künftige Verwendungen endgültig fest? Und lässt sich gegen die Festlegung vor Gericht vorgehen? Fragen, die das Bundesverwaltungsgericht nun beantwortete.