Soldatinnen und Soldaten helfen vielerorts, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Aus diesem Grund sollen auch sie zumindest finanziell von ihrem Einsatz profitieren.
Die Rahmenbedingungen dazu stehen nun im Entwurf für das Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger.
Besoldungsempfängerinnen und -empfängern der Besoldungsgruppen A 3 bis A 15 sowie Wehrsoldempfängerinnen und -empfängern erhalten demnach noch im Jahr 2020 zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die COVID-19-Pandemie eine einmalige Sonderzahlung als zusätzliche Unterstützung zu den ohnehin geschuldeten Bezügen im Sinn des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes.
Dementsprechend erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen der Besoldungsgruppen A 3 bis einschließlich A 15 im Jahr 2020 eine einmalige Sonderzahlung
(Corona-Sonderzahlung) in Höhe von
- 600 Euro für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 8,
- 400 Euro für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 und
- 300 Euro für die Besoldungsgruppe A 13 bis A 15.
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz erhalten – entsprechend ihrer besoldungsrechtlichen Zuordnung – eine Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro.
Keine Anrechnung auf Versorgungsbezüge
Damit die Soldatinnen und Soldaten davon auch wirklich profitieren können, wird gleichzeitig geregelt, dass eine entsprechende Zahlung nicht auf die Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz und dem Soldatenversorgungsgesetz angerechnet wird.
Weitere Anpassungen ab nächstem Jahr
Ab nächstem Jahr ist zudem mit einer weiteren Anpassung der Besoldung zu rechnen, wenn die Ergebnisse der Tarifverhandlungen auf das Bundesbesoldungsgesetz übertragen werden. Insgesamt um 3,2 Prozent wurde dort Gehalt in allen Entgeltgruppen angehoben. Um 1,4 Prozent zum 1.4.2021 und um weitere 1,8 Prozent zum 1.4.2022.
Quelle: Bundestag.de