Bundesrat beschließt Fingerabdrücke im Personalausweis

Der Bundesrat billigt einen Gesetzentwurf: zukünftig sollen im Personalausweis neben einem Bild auch Fingerabdrücke verpflichtend gespeichert werden.

Zustimmung durch Bundesrat

Um Ausweisdokumente besser vor Fälschungen zu schützen hat der Bundesrat am 27. November 2020 neuen Vorgaben für Personalausweise und Reisepässe zugestimmt, die der Bundestag am 5. November 2020 beschlossen hatte.

Neue Vorgaben

Zu den Vorgaben zählen Folgende:

  1. Ab 2. August 2021 wird im Chip des Ausweisdokuments eine Speicherpflicht für zwei Fingerabdrücke eingeführt.
  2. Hintergrund des Inkrafttretens ist eine entsprechenden EU-Verordnung, die die Speicherpflicht europaweit vorgibt.
  3. Passbilder können weiterhin entweder in einem Fotostudio oder im Amt aufgenommen werden.
  4. Es wird die Geschlechtsangabe X eingeführt für Personen, die weder männlich noch weiblich sind.
  5. Kinderreisepässe gelten nur noch ein Jahr, können aber mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert werden. Es kann weiterhin der sechs Jahre gültige, biometrietaugliche Pass beantragt werden.
  6. Ab Mai 2025 sind nur noch digitale Passbilder möglich, die durch eine elektronische Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden. Parallel dazu wird geprüft ob das digitale Foto biometrietauglich ist. So soll das so genannte „Morphing“ verhindert werden.

Inkrafttreten

Das Gesetz geht jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu und wird anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt im Wesentlichen am Tag danach in Kraft.

 

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