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Aktuelle News

Ende März hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es ausländischen Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Der Bayerische VGH hatte am 21. März 2023 in seiner Entscheidung einen möglichen Verstoß des bayerischen Glücksspielgesetzes (AGGlüStV) gegen das Kohärenzgebot festgestellt.
Am Samstag, 22. April 2023, ist für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen die Tarifeinigung erzielt worden.
Die geplante Umstrukturierung des Verteidigungsministeriums durch den neuen Verteidigungsminister Boris Pistorius fällt nun doch kleiner aus als vermutet.
Im TVöD-Tarifstreit beraten am 22. April 2023 die Tarifvertragsparteien über die Empfehlung der Schlichtungskommission, die eine Inflationssonderzahlung und eine Entgelterhöhung um mindestens 340 Euro ab 1. März 2024 vorsieht.
Der WALHALLA Fachverlag präsentiert sich auf der Messe Digitaler Staat 2023 am 25. und 26. April im Berlin Congress Center (bcc).
Laut Medienberichten hat die Bundeswehr Schwierigkeiten ihre Bündnisverpflichtungen gegenüber der Nato zu erfüllen. Offenbar fehlt militärisches Gerät.
Mehr als 4.200 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr haben im letzten Jahr vorzeitig ihren Dienst quittiert.
Seit dem 23. März behandeln Ärzte im deutsch-türkischen Rettungszentrum in Altınözü Erdbebenopfer aus der betroffenen Erdbebenregion der Türkei.
Nachdem im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei einem Soldaten nationalsozialistische Devotionalien und rechtsradikale Lieder aufgefunden wurden, hat das Bundesverwaltungsgericht seine Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der politischen Treuepflicht angeordnet.
Wiederholte Arbeitsniederlegungen bei den Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen, drohende Streiks bei der Bahn und in kommunalen Krankenhäusern. Ein kurzer Überblick zum aktuellen Streik- und Streitgeschehen.
Die Wehrbeauftragte des Bundestages Eva Högl hat am 15. März 2023 ihren jährlichen Bericht vorgestellt. Darin kommt Högl zu teilweise deutlichen Urteilen.
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