Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Marburger Bund konnten sich am 22. Mai 2019 auf einen Tarifabschluss für die rund 54.000 Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern verständigen, der eine Erhöhung der Entgelte in Höhe von insgesamt 6,64 Prozent vorsieht.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mittels einer einstweiligen Anordnung die Untersagung des weiteren Angebot des „Wahl-O-Mats“ in der derzeitigen Form ausgesprochen. Mit Beschluss vom 20.05.2019 (Az. 6 L 1056/19) wurde dem Antrag der Partei „Volt Deutschland“ entsprochen und der Bundeszentrale für politische Bildung die weitere Nutzung verboten.
Ist das Urteil des EuGH das Ende der Vertrauensarbeitszeit, der mobilen Arbeit und des „Home Office“? Müssen Personalverantwortliche und Personalräte jetzt handeln?
Täglich kümmern sich Hunderttausende von Kita-Fachkräften und Tageseltern um die Jüngsten in unserer Gesellschaft und sorgen dafür, dass Kinder optimal aufwachsen können. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wäre ohne die vielen Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und Tagesväter nicht denkbar. Zeit also, Danke zu sagen!
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll künftig zusätzlich zu Akademikern auch Menschen mit Berufsausbildung aus Nicht-EU-Ländern die Einwanderung und Jobsuche in Deutschland ermöglicht werden. Bei der Besetzung der offenen Stellen soll die Vorrangprüfung entfallen.
Gesundheitsminister Jens Spahn plant mit einem Referentenentwurf die Einführung einer Impfpflicht für Masern. Eigentlich sollten die Masern bis 2020 ausgerottet sein. Doch die Zahl der Impfgegner wächst und damit auch die Zahl der Krankheitsausbrüche.
In Ballungsräumen verzeichnen die Kommunen steigende Schülerzahlen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die schulische Infrastruktur: Lücken müssen zum einen in der IT-Ausstattung, zum anderen in der Ganztagsbetreuung von Grundschülern geschlossen werden.
Die Bundesregierung zieht in Ihrem aktuellen Berufsbildungsbericht ein positives Fazit. Mehr Anfänger und mehr Ausbildungsverträge zeigen, dass die Berufsausbildung weiterhin gefragt ist. Doch ein Blick in die nahe Zukunft ist nicht mehr so rosig.
Die Laufbahnplanung in der Bundeswehr ermöglicht allen Beteiligten Sicherheit. Dennoch kann es vorkommen, dass sich ein Soldat oder eine Soldatin auf dem aktuellen Dienstposten nicht wohlfühlt. Ein Wechsel der Verwendung ist allerdings nicht so einfach, wie in einem aktuellen Verfahren ein Hauptfeldwebel erfahren musste (BVerwG, Beschl. v. 28.02.2019 - BVerwG 1 WB 7.18).
Das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz hat die Hürde Bundesrat genommen. In seiner Sitzung am 12. April beschloss der Bundesrat, keine Einwände gegen den Entwurf zu erheben. Damit können alle Gesetzesänderungen, die das Artikelgesetz umfasst, wie geplant umgesetzt werden.
Ist ein ehemaliger Soldat, der sich rechtsextrem äußert und betätigt, mit über 65 Jahren zu alt um noch nach dem Wehrdisziplinarrecht belangt zu werden? Das Truppendienstgericht bejahte diese Frage und stellte das Verfahren aufgrund des Verfahrenshindernisses ein. Zu einer anderen Entscheidung kam aber nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschl. v. 29.01.2019 - BVerwG 2 WDB 1.18) und gab einer Beschwerde der Wehrdisziplinaranwaltschaft statt.
Für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seinem Urteil vom 29. März 2019 (BVerwG 9 C 4.18).