Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll künftig zusätzlich zu Akademikern auch Menschen mit Berufsausbildung aus Nicht-EU-Ländern die Einwanderung und Jobsuche in Deutschland ermöglicht werden. Bei der Besetzung der offenen Stellen soll die Vorrangprüfung entfallen.
Das heißt, die Prüfung, ob inländische Bewerber oder solche aus EU-Ländern zur Besetzung der Stelle zur Verfügung stehen, soll nicht mehr stattfinden.
Bei der ersten Lesung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Bundestag am Donnerstag gingen die Ansichten weit auseinander. Während CDU, SPD und CSU den Gesetzesentwurf verteidigten, wurde das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz von der Opposition kritisiert. Und das aus unterschiedlichen Gründen.
AfD und Linke gehen davon aus, dass es in Deutschland genügend Arbeitslose gibt, die die offenen Stellen füllen könnten. Sie sehen die Wirtschaft in der Pflicht, die Löhne und Arbeitsbedingungen zu verbessern, damit die Stellen von deutschen Arbeitslosen besetzt werden können.
Die SPD sieht dagegen ein doppeltes Anliegen. Die Bundesregierung führt die Reduzierung der Arbeitslosen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch. Gleichzeitig sei es aber notwendig, dass zusätzlich Fachkräfte aus dem Ausland für Deutschland gewonnen werden können.
Die FDP fordert die Einführung eines Punktesystems nach dem Vorbild des kanadischen Einwanderungsrechtes. Es sei zudem erforderlich, eine grundlegende Reform durchzuführen und nicht der Versuch unternommen werden, an verschiedenen Stellen Fehler und Probleme zu beheben.
B90/Grüne hält die Einwanderung von Fachkräften für erforderlich. Sie halten den Entwurf für ein „Fachkräfteeinwanderungsverhinderungsgesetz“ um auf einen kleinsten gemeinsamen Nenner reduziert.