Nachdem das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung der Bundesbeamten vorgelegt hat, wurde dieser am 4. Juli 2018 beschlossen.
Mit der Auskleidung neigt sich die Zeit bei der Bundeswehr dem Ende zu. In einem letzten größeren Verfahren geben die Soldatinnen und Soldaten alle Ausrüstungsgegenstände zurück. Verlorene Sachen müssen ordnungsgemäß gemeldet und im Zweifelsfall ersetzt werden.
Will die Bundeswehr wegen ihrer berechtigten Sicherheitsinteressen auf ein Vergabeverfahren verzichten, muss sie nachweisen, dass dies zur Wahrung dieser Sicherheitsinteressen auch wirklich erforderlich ist. Das entschied der EuGH im Fall einer direkten Vergabe von Druckaufträgen für Legitimationspapiere durch einen öffentlichen Auftraggeber.
Wer Schadensersatz geltend machen will, weil er in einem Beförderungsverfahren rechtswidrig nicht berücksichtigt worden ist, muss sich über das „Ob“ und „Wann“ des Beförderungsverfahrens erkundigen und ggf. Mängel rügen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 15.06.2018 entschieden (2 C 66.17).
Die Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde abgewiesen.
Der Gesetzgeber passt zum 1. Juli 2018 die Bestimmungen zum Auslandszuschlag im Bundesbesoldungsgesetz und in der Auslandszuschlagsverordnung an.
Der Gesundheitsminister Jens Spahn reformiert die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenkasse und denkt dabei auch an die Bundeswehr.
In seinem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die gegen das Streikverbot für Beamte gerichtete Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten und verstößt auch nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.