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Reform der Krankenversicherung: Zuschüsse für Soldatinnen und Soldaten

So ist es zum Entwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetz auf der Homepage des Gesundheitsministeriums zu lesen:

„Ab dem 1. Januar 2019 wird für ehemalige Zeitsoldatinnen und -soldaten ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Die Soldatinnen und Soldaten erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung. Außerdem erhalten sie nach Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird.“

Konkret sieht der Entwurf Änderungen des Soldatengesetzes (SG) und des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) vor. Im SVG wird etwa ein neuer § 11b eingeführt, der die Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung regelt.

Wirklich ein Vorteil?

Unklar ist aber, ob damit generell der Weg bestritten werden soll, Soldatinnen und Soldaten von der bisherigen Praxis der Krankenversicherung quasi wegzuleiten. Derzeit gilt die Regel einer privaten Zahlung von 250 Euro unabhängig vom Einkommen. Zwar stünde mit der angekündigten Reform der Weg in die gesetzlichen Kassen offen. Ob dies aber wirklich ein Vorteil für die Soldatinnen und Soldaten ist bleibt abzuwarten.

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