Die Gehälter der Beschäftigten von Bund und Kommunen steigen zum 1. April 2025 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro, und zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent.
Vor dem Hintergrund der laufenden Koalitionsverhandlungen spricht sich das Soziale Netz Bayern entschieden gegen mögliche Einsparungen im Sozialbereich aus.
Am 1. April 2025 tritt die modernisierte Struktur der Bundeswehr in Kraft. Der Umbau wurde innerhalb eines Jahres umgesetzt und zielt darauf ab, die Bundeswehr schneller, informationstechnisch überlegener und belastbarer für die Landes- und Bündnisverteidigung aufzustellen.
Die Schlichtungskommission empfiehlt, die Entgelte zum 1. April 2025 und zum 1. Mai 2026 um mindestens 5,88 Prozent anzuheben (mit Prognosetabellen).
Die Europäische Union will ihre Mitgliedstaaten besser auf Katastrophen und Bedrohungslagen vorbereiten. Ein neuer Aktionsplan umfasst 30 Maßnahmen – und rät auch der Bevölkerung zu mehr Eigenverantwortung.
Neue Bundesregierung soll Rechtslage bei Terminvergabe in Arztpraxen überprüfen
Unter den Schlichtern Roland Koch und Prof. Dr. Henning Lühr soll ein Durchbruch im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen erzielt werden.
Die Bundeswehr bereitet sich mit der internationalen Übung "Aktiver Vulkan 2025" (AV25) auf moderne Konflikte vor. Im Mittelpunkt steht der Kampf um Informationen – ein entscheidender Faktor in heutigen Auseinandersetzungen.
Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine umfassende Neuregelung der Betreuervergütung in Kraft.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag eines Bundeswehrsoldaten auf Zulassung zur Feldwebel-Laufbahn und die Verlängerung seiner Dienstzeit abgelehnt. Grund waren gesundheitliche Bedenken und fehlerhafte Fristenregelungen im Rechtsbehelfsverfahren.
Mit Beschluss vom 13.03.2025 hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover in einem Eilverfahren entschieden, dass ein vierjähriges Kind, das nach fachärztlicher Stellungnahme an frühkindlichem Autismus leidet, einen Anspruch auf Bereitstellung eines bedarfsgerechten Kindergartenplatzes nach § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII hat.
Die Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen sind nach der dritten Runde vorerst gescheitert. Ein Schlichterspruch wird angestrebt.