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Frauen besser vor Gewalt schützen: Bundestag beschließt Gewalthilfegesetz

Mit dem sogenannten „Gewalthilfegesetz“ wird es künftig einen Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung gelten. Damit werden die staatlichen Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und sowie die Verpflichtungen aus der sogenannten Istanbul-Konvention konkretisiert. Immer wieder hat soziale Organisationen in der Vergangenheit auf die Defizite in der Versorgung und Unterstützung von betroffenen Frauen aufmerksam gemacht. Aktuell fehlen in Deutschland rund 15.000 Frauenhausplätze.

Herzstück des Entwurfs ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.

Ziele des Gewalthilfegesetzes:

  • Frauen und ihre Kinder vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt schützen
  • Intervention bei Gewalt
  • Die Folgen von Gewalt mildern
  • Prävention, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreie Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitstellen
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit:
  • Strukturierte Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten unterstützen
  • Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036

Quelle: Bundesfamilienministerium, HIB

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