
Aushangpflichtige Gesetze 2026 Handel und Gaststätten
Mitarbeiterrechte - Mitarbeiteransprüche
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
Mit Kordel zum Aushängen
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Einband: | kartoniert |
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Umfang: | 272 Seiten |
Format: | 12,5 x 18,7 cm |
ISBN: | 978-3-8029-1433-1 |
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Bestellnummer: | 1433 |
Auflage: | 1 |
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Erscheinungstermin: | November 2025 |
Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
In Deutschland muss jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets nachlesen können.
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind vom Arbeitgeber auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet Geldbußen.
Allgemeine Vorschriften
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG inkl. Verweis auf § 61b ArbGG)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- Hinweisgeberschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)
Spezifische Vorschriften
- Ländervorschriften zu den Verkaufs- und Ladenöffnungszeiten
Alle Fakten zur Aushangpflicht
Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden?
>> Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.
Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze
Informationspflicht erfüllen – Bußgelder vermeiden
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Arbeitgeber müssen einige dieser Bestimmungen aushängen oder auslegen. So erfüllen Sie die Fürsorgepflicht und vermeiden Geldbußen sowie etwaige Schadensersatzansprüche der Beschäftigten.
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Änderungen in der Ausgabe 2026
- Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Seit 1. Mai 2025 kann Elternzeit per E-Mail beantragt werden, und die Geburtsurkunde muss nicht mehr im Original eingereicht werden. Selbstständige erhalten Krankentagegeld wie Angestellte, Einkommensprüfungen bei bestimmten Bemessungszeitraum-Verschiebungen entfallen, und die Elterngeldberechnung für im Ausland lebende Eltern wird zur Vermeidung von Doppelbesteuerung angepasst.
- Änderungen im Mutterschutzgesetz: Mutterschutzfristen nach Fehlgeburten werden seit 1. Juni 2025 berücksichtigt, und zwar nach Schwangerschaftswochen. Während dieser Fristen besteht ein Beschäftigungsverbot, es sei denn, die betroffene Frau erklärt sich ausdrücklich bereit, zu arbeiten. Während dieser Schutzfrist besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
- Bayerisches Ladenschlussgesetz: Seit 1. August 2025 gilt auch im Freistaat Bayern ein eigenes Ladenschlussgesetz; bisher wurde das Ladenschlussgesetz des Bundes zur Anwendung gebracht. Damit hat nun jedes Bundesland seine eigenen landesrechtlichen Vorgaben.