Aktuelle News

Mit der Auskleidung neigt sich die Zeit bei der Bundeswehr dem Ende zu. In einem letzten größeren Verfahren geben die Soldatinnen und Soldaten alle Ausrüstungsgegenstände zurück. Verlorene Sachen müssen ordnungsgemäß gemeldet und im Zweifelsfall ersetzt werden.
Will die Bundeswehr wegen ihrer berechtigten Sicherheitsinteressen auf ein Vergabeverfahren verzichten, muss sie nachweisen, dass dies zur Wahrung dieser Sicherheitsinteressen auch wirklich erforderlich ist. Das entschied der EuGH im Fall einer direkten Vergabe von Druckaufträgen für Legitimationspapiere durch einen öffentlichen Auftraggeber.
Die Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde abgewiesen.
Der Gesundheitsminister Jens Spahn reformiert die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenkasse und denkt dabei auch an die Bundeswehr.