Ein Zeitsoldat verpflichtet sich für 17 Jahre bei der Bundeswehr, möchte aber zum Ende der Dienstzeit vier Monate früher aus dem Dienst ausscheiden. Lässt die Bundeswehr ihn eher gehen?
Welches Datum ist entscheidend für die Anrechnung von Auslandseinsätzen bei den Versorgungsbezügen? Ein ehemaliger Soldat und die Behörde streiten darüber bereits seit dem Jahr 2017. Jetzt fällt das OVG Bautzen ein (vorläufiges) Urteil.
Das OVG Münster hat mit Urteilen vom 13. Februar 2020 (Aktz. 1 A 1512/18, u. a.) festgestellt, dass die Zeiten, die in den Dienstplänen für die Einsatzkräfte der Bundespolizei anlässlich des G7-Gipfels in Schloss Elmau und der anschließenden Bilderberg-Konferenz in Österreich als Ruhezeiten qualifiziert wurden, arbeitsrechtlich als Bereitschaftsdienst einzuordnen sind. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Freizeitausgleich für diese Zeiten.
Der Bericht des Wehrbeauftragten verwies erneut auf die umständlichen Verfahren bei der Beschaffung von Ausrüstung. Die Bundesregierung setzt nun auf eine Gesetzesreform, die diesem Problem zumindest teilweise Abhilfe schaffen soll. Mit den Stimmen von CDU und SPD wurde der Gesetzesentwurf im Bundestag ohne Veränderungen angenommen.
Wertschätzung ist Teil des umfassenden Wandels der Führungskultur, wie ihn die Leitung des Verteidigungsministeriums seit Inkraftsetzung der neuen Personalstrategie der Bundeswehr anstrebt.