Aktuelle News

Der Inhaber eines EU-Führerscheins der Klassen B und C darf auch dann Kraftfahrzeuge dieser Klassen im Bundesgebiet führen, wenn ihm vor Ausstellung des EU-Führerscheins der Klasse C wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis der Klasse B entzogen worden war und er in Deutschland nicht nachgewiesen hatte, wieder fahrgeeignet zu sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 6. September 2018 entschieden (Az. 3 C 31.16).
Die Bundesregierunghat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 vorgelegt (Drucksache 379/18). Allgemeines Ziel ist es, die Dienst- und Versorgungsbezüge für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 18. April 2018 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.
Die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland lässt noch immer zu wünschen übrig. Zahlreiche Beschäftigte teilen sicherlich die Ansicht des dbb-Vorsitzenden Ulrich Silberbach, der erst kürzlich am Rande des 9. Meseberger Zukunftsgesprächs deutlich Stellung bezogen hat: "Während die Wirtschaft in Sachen Digitalisierung galoppiert, trabt der öffentliche Dienst nicht mal. Er lahmt."
Die gesetzlich geregelte Obliegenheit der Beamten, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, besteht unabhängig davon, ob der Dienstvorgesetzte bereits Kenntnis von dem Unfall hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) laut einer Pressemitteilung vom 31.08.2018 entschieden. Sie betrifft ein Urteil vom 30. August 2018 (Az.: 2 C 18.17).
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 4. September 2018 entschieden, dass der Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verpflichtend ist, wenn das betreffende Fahrzeug weiterhin in einem Mitgliedstaat zugelassen und fahrbereit ist und wenn es nur deshalb auf einem Privatgrundstück abgestellt wurde, weil sein Eigentümer es nicht mehr nutzen will (Rechtssache C-80/17 – Juliana).
Seit dem 1. September 2018 gilt ein neues Abgasprüfverfahren für neu zugelassene Pkw. Es soll den Verbrauch und den Schadstoffausstoß von Fahrzeugen realistischer abbilden. Wie die Bundesregierung mitteilt, ändert sich an der Berechnung der Kfz-Steuer dabei grundsätzlich nichts.